Beratung und Service

Gründung im Nebenerwerb

Allgemeine Informationen

Von Nebenerwerbsgründungen spricht man, wenn neben einer zeitlich oft überwiegenden Erwerbstätigkeit - zum Beispiel im Angestelltenverhältnis, als Hausfrau, Student oder während der Arbeitslosigkeit - eine nicht hauptberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. In der Regel gilt eine Tätigkeit dann als Nebentätigkeit, wenn die Arbeitszeit nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt.

Neben der Chance, sich mit einer selbstständigen Nebentätigkeit das Einkommen aufzustocken, erhalten Sie auch die Möglichkeit, Erfahrungen als Unternehmer zu sammeln, um gegebenenfalls später eine Vollexistenz zu gründen. Bitte beachten Sie, das Rechnungswesen , Versicherungen und die Anmeldung der Existenzgründung im Nebenerwerb. Freiberufler müssen den Beginn ihrer nebenberuflichen Tätigkeit dem Finanzamt melden. Mehr dazu finden Sie bei den behördlichen Formalitäten .

Mit Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit mit oder ohne Eintragung in das Handelsregister werden auch Gründer im Nebenerwerb Mitglied der IHK Niederbayern.

Artikelnr: 235424