Beratung und Service

Dienstleistungen erbringen im Ausland

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Das Erbringen von Dienstleistungen im Ausland und das Entsenden von Arbeitnehmern - meist geht das eine mit dem anderen einher. Möchte ein Unternehmer im Ausland tätig werden, also dort für einen beschränkten Zeitabschnitt eine Dienstleistung erbringen, wird er dafür in der Regel Mitarbeiter dorthin schicken. Dieses Unterfangen gestaltet sich nicht immer einfach.

Eine wichtige Rolle spielt der Sozialversicherungsschutz der Arbeitnehmer und ob, abhängig von der Entsendungsdauer, besteuert und eventuell eine Betriebsstätte eröffnet wird.

Um Problemen und Sanktionen während des Einsatzes im Ausland vorzubeugen, ist es zu empfehlen, dass sich der entsendende Betrieb beizeiten zu den Arbeitsschutz- und Gesundheitsbestimmungen vor Ort informiert, die Meldepflichten für die Entsendung von Personal beachtet sowie Bewilligungen für die vorgesehene Tätigkeit einholt, falls notwendig.

Bei Fragen diesbezüglich können Sie sich jederzeit an Ihre Ansprechpartner bei der IHK Niederbayern wenden.

Im Dienstleistungskompassfinden Sie Informationen über die Entsendung Ihrer Mitarbeiter und die Dienstleistungserbringung in Europa. Das Portal bietet einen Überblick zu:

  • Rechtsgrundlagen
  • Meldepflichten
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitssicherheit
  • Rechnungsstellung und Umsatzsteuer

Grenzüberschreitende Einsätze können mit diesem Informationsangebot effizienter vorbereitet werden.

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Josef Engleder

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Sophie Riegler

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