Krieg in der Ukraine

#WirtschaftHilft: Wie Unternehmen den Menschen aus der Ukraine helfen

In der niederbayerischen Wirtschaft zeigt sich angesichts des kriegerischen Konflikts in der Ukraine eine große Betroffenheit. Nicht wenige Betriebe haben direkte Beziehungen in die Ukraine, stehen in Kontakt mit Geschäftspartnern, Kunden oder Mitarbeitern. Aber auch insgesamt eint die Unternehmen eine tiefe Sorge um die Menschen in dem umkämpften Land sowie um die vielen Tausenden, die sich auf der Flucht vor diesem Krieg befinden.

Im Verbund mit der Dachorganisation des DIHK und dem Netzwerk der Auslandshandelskammern vor Ort steht die IHK allen Unternehmern als Ansprechpartner zur Verfügung, die helfen und die notleidenden Menschen unterstützen wollen

  • durch Geld- oder geeignete Sachspenden
  • durch geeignetes Engagement vor Ort
  • durch die Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter
  • sowie, in einem nächsten Schritt, durch die Integration in den Arbeitsmarkt.

Auf dieser Seite informieren wir über Hilfsaktionen und Unterstützungsmöglichkeiten aus der Wirtschaft, verweisen auf die richtigen Stellen und bieten weiterführende Informationen. Diese Zusammenstellung wird laufend ausgebaut und aktualisiert. Fehlt ein wichtiges Angebot, vermissen Sie bestimmte Initiativen oder Inhalte? Dann melden Sie sich bitte bei uns!

Hilfsaktionen, Unterstützungsmöglichkeiten, Koordinierung der Angebote

Steuerliche Erleichterungen für Spenden

Inzwischen haben sich Bund und Länder auf eine Reihe von Verwaltungsanweisungen geeinigt, um Steuerfragen im Kontext mit Hilfen für die Ukraine zu vereinfachen. Damit solle die Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements verbessert werden, heißt es in dem entsprechenden Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder.

In demBMF-Schreiben ist unter anderem geregelt:

  • Wer seine Spende für eine der angesehenen Hilfsorganisationen steuerlich geltend machen will, braucht dafür keine eigens ausgestellte Spendenquittung. Vielmehr reicht der Einzahlungsbeleg oder ein entsprechender Kontoauszug.
  • Auch Sport- und Musikvereine sowie andere steuerbegünstigte Körperschaften dürfen Mittel für die Kriegsopfer aus der Ukraine sammeln, ohne dass sie damit ihre Steuerbegünstigung wegen einer Tätigkeit außerhalb ihrer engen Satzungsaufgaben gefährden. Das gilt auch für die Unterbringung von Flüchtlingen.
  • Betriebe, die Hilfsprojekte für ukrainische Kriegsopfer sponsern, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich geltend machen.
  • Arbeitnehmer und Aufsichtsräte können Teile ihrer Vergütung direkt “an vom Krieg in der Ukraine geschädigte Arbeitnehmer des Unternehmens oder Arbeitnehmer von Geschäftspartnern” spenden, ohne das dafür Lohnsteuer fällig wird.
Artikelnr: 237878