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Teilzeitbeschäftigung

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Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die auf Dauer vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers kürzer ist als die betriebliche Regelarbeitszeit für Vollzeitkräfte. Zu den Teilzeitbeschäftigten gehören auch geringfügig Beschäftigte, für die einige Sonderregelungen gelten.

Artikelnr: 235967