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Schlichten statt Richten – das Schiedsgericht der IHK Niederbayern

Coporate interview between executive and candidate
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Streitigkeiten aus Geschäften in Deutschland können vor jedes deutsche Gericht gebracht werden. Doch weder der eventuell vom Gegner gewählte Gerichtsort noch Dauer und Kosten des Instanzenweges sind immer absehbar.

Zu den Unwägbarkeiten zählt, dass den Richtern ungeachtet ihres juristischen Sachverstandes oftmals die technische Expertise fehlt. Da staatliche Gerichtsverfahren öffentlich sind, gehen im schlimmsten Fall vor Gericht offengelegte Betriebsgeheimnisse an die Konkurrenz, während angebliche Produkt- und Sicherheitsmängel ihren Weg in die Presse finden.

In vielen Fällen empfiehlt sich deshalb die Vereinbarung eines Schiedsverfahrens als Alternative zum ordentlichen Rechtsweg. Ein Schiedsverfahren ähnelt im Ablauf einem staatlichen Gerichtsverfahren. Die Parteien tauschen Schriftsätze, und es findet in der Regel auch eine mündliche Verhandlung mit der Möglichkeit einer Beweisaufnahme statt. Am Ende des Verfahrens steht ein verbindlicher Schiedsspruch, der für die Parteien die gleichen Wirkungen entfaltet wie ein Urteil und kann daher genauso so vollstreckt werden.

In der Verfahrensgestaltung sind die Schiedsrichter flexibler und freier als die Richter eines staatlichen Gerichts. Die Parteien selbst haben auch einen stärkeren Einfluss auf das Verfahren. Sie werden an der Auswahl der Schiedsrichter beteiligt und können den Verhandlungsort und die Verfahrenssprache einvernehmlich regeln. Nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK Niederbayern kann beispielsweise von jeder Partei ein Beisitzer benannt werden.

Für die Beteiligten eines Schiedsverfahrens gelten bei Vereinbarung deutschen Rechts die §§ 1025 – 1066 der Zivilprozessordnung. Viele dieser Regelungen können aber einvernehmlich abgewählt, abgeändert oder ergänzt werden. Dies kann entweder durch die Vereinbarung einer Schiedsordnung einer bestimmten Institution geschehen, vor deren Schiedsgericht der Fall verhandelt wird, oder durch Vereinbarung der Parteien. Die IHK Niederbayern verfügt seit jeher über eine eigene Schiedsgerichtsordnung.

Artikelnr: 236712

Benedikt Grabl

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