Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz
Seit 1. Februar 2018 haben Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz ausschließlich über das goAML-Web-Portal zu erfolgen.
Haben Sie Anhaltspunkte dafür, dass Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben (es sich also um "schmutziges Geld" handelt) oder stehen die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder hat der Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob er für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt, so sind Sie verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) zu melden.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen “Financial Intelligence Unit” (FIU) ist als nationale Zentralstelle zuständig für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten.
Damit Meldungen an die FIU erfolgen können, ist eine vorherige Registrierung notwendig. Die Hinweise zur Meldungsabgabe und Registrierung wurden aktualisiert und sind hier einsehbar.
Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Abgabe einer Verdachtsmeldung in goAML erhalten Sie auf der Webseite der FIU.