Mustertexte und Handreichungen der Datenschutzbehörde veröffentlicht
Ab dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch in den deutschen Unternehmen angewandt werden. Von den Neuregelungen ist nahezu jedes Unternehmen betroffen, da fast jedes Unternehmen Kunden-, Mitarbeiterdaten sowie Daten von Geschäftspartnern verarbeitet.
Durch die Neuregelungen nehmen beispielsweise die Anforderungen für Unternehmen in puncto Transparenz und Nachweisbarkeit der Datenverarbeitung zu. Mitunter müssen nahezu alle Unternehmen ein sogenanntes Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen und führen. Vergleichbares gilt auf für den Auftragsverarbeiter, der als vertraglich weisungsgebundener Dienstleister im Auftrag eines Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet. Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun entsprechende Muster sowie Handreichungen für kleine Unternehmen veröffentlicht.
Um die Einhaltung des Datenschutzes in einem Unternehmen sicherzustellen sollte weiterhin eine Belehrung sowie Verpflichtung der beschäftigten Personen zur Beachtung der datenschutzrechtlichen Anforderungen auch unter der Geltung der DSGVO als organisatorische Maßnahme eingeholt werden. Hierzu hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht nun ein entsprechendes Muster veröffentlicht.
Hier finden Sie die Handreichungendes Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
Hinweis: Diese Informationen sollen nur erste Hinweise in übersichtlicher Form geben und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: April 2018
Benedikt Grabl
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