Handelsregister Online
Aufgrund der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) , die am 01.08.2022 in Kraft trat, können wir unseren Mitgliedsunternehmen auch ein Mehr an Informationen aus dem Handelsregister bieten. Seit diesem Zeitpunkt können die Daten zu den im Handelsregister registrierten Firmen vollständig und ohne Gebühren abgerufen werden. Nur der Abruf hinterlegter Bilanzen ist kostenpflichtig. Auch die Einsichtnahme in das Gesellschafts-, Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister ist für den Nutzer kostenlos möglich.
Hier der Link zum Registerportal: www.handelsregister.de
Die Normale Suche erlaubt eine Suche über den gesamten Registerdatenbestand der Länder anhand einer überschaubaren Anzahl von Suchkriterien. Hier kann insbesondere nach Registergericht, Firma oder Schlagwort oder Niederlassung gesucht werden. Die Erweiterte Suche bietet neben den Auswahlkriterien der normalen Suche die selektive Suche in den Datenbeständen ausgewählter Länder, die Suche nach Rechtsformen und die Suche nach Adressen an.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das im Bezirk der IHK Niederbayern von den Amtsgerichten Deggendorf, Landshut, Passau und Straubing geführt wird. Die wichtigste Aufgabe dieses öffentlichen Registers ist die Erhöhung der Sicherheit im Rechts- und Geschäftsverkehr. Bestimmte rechtliche und tatsächliche Verhältnisse, die für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung sind, sollen zuverlässig und vollständig erfasst werden und für jedermann zugänglich sein. So gibt das Handelsregister beispielsweise Auskunft darüber, wer ein Unternehmen vertritt oder wer für Verbindlichkeiten haftet. Bei jeder Firma ist auch die Geschäftsadresse aus dem Handelsregister ersichtlich.
Alle Eintragungen werden online bekannt gemacht. Eine Einsicht ist jedoch auch nach wie vor persönlich beim örtlich zuständigen Registergericht möglich. Registerauszüge und Kopien von Aktenbestandteilen können beim jeweiligen Registergericht schriftlich oder per Fax beantragt werden. Eine Antragstellung per Telefon oder per E-Mail ist nicht möglich.
Der Umfang der in das Handelsregister zur Eintragung anzumeldenden Tatsachen ist gesetzlich festgelegt. Hierfür besteht auch Registerzwang, das bedeutet, dass die Kaufleute, die persönlich haftenden Gesellschafter oder die Organe (Geschäftsführer, Vorstand) einer Gesellschaft von den Registergerichten durch Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Anmeldung bestimmter rechtlicher Vorgänge gezwungen werden können.
Das Handelsregister genießt in ähnlicher Weise wie das Grundbuch öffentlichen Glauben. Das bedeutet, dass der gutgläubige Rechtsverkehr in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der Eintragungen und Bekanntmachungen geschützt wird.