Beratung und Service

Seit dem 1. August 2022 gibt es eine neue Digitalisierungsrichtlinie

Die Digitalisierungsrichtlinie dient insgesamt dem Zweck, durch den Einsatz digitaler Instrumente und Verfahren die Gründung von Gesellschaften und die Errichtung von Zweigniederlassungen europaweit grenzüberschreitend zu vereinfachen, um diese Verfahren im Hinblick auf die Kosten und die Zeit effizienter zu gestalten. Dazu enthält die Richtlinie eine Reihe von Regelungen, insbesondere die Verpflichtung zur Einführung der Online-Gründung der GmbH, zu Online-Verfahren bei Registeranmeldungen für Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen, zur Einreichung und Offenlegung von Urkunden und Informationen im Handels- und Unternehmensregister sowie zum grenzüberschreitenden Informationsaustausch über das Europäische System der Registervernetzung.

Zur Ermöglichung der Online-Gründung der GmbH wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die notarielle Beurkundung von Willenserklärungen mittels Videokommunikation geschaffen. Ferner wird die öffentliche Beglaubigung qualifizierter elektronischer Signaturen mittels Videokommunikation durch Notarinnen und Notare ermöglicht, wodurch auch die Eintragung von Zweigniederlassungen sowie die Einreichung von Urkunden und Informationen vollständig online erledigt werden können. Die Ausgestaltung dieser Online-Verfahren ist von der Beibehaltung der hohen Standards notarieller Beurkundungsverfahren geleitet.

Weitere Informationen: Notar.de - Online-Verfahren

Artikelnr: 247196

Beatrix Schmid

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