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Gewerbliche Schutzrechte im Überblick

Hand hält Paragraphen Symbol in die Sonne am Himmel
© © Robert Kneschke

Neue Ideen und Innovationen sind wichtige Vorteile im Wettbewerb. Die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechts kann Sie vor Ideenklau und Plagiaten schützen. Aber auch Sie müssen die Schutzwirkung anderer Schutzrechte beachten. Eine gewerbliche Nutzung Ihrer nicht "eigenen" Idee könnte teuer werden, wenn Sie dies nicht beachten.

Durch die Patentierung einer technischen Erfindung erhält man einen monopolähnlichen Schutz, welcher eine Entschädigung für die erbrachte geistige Leistung und die notwendigen Innovationskosten darstellt. Geregelt wird dies im Patentgesetz. Ausführliche Infos und die entsprechenden Formulare finden Sie im Internet unter www.dpma.de.

Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters
Jede natürliche oder juristische Person kann ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden. "Erfinder" kann dagegen immer nur eine natürliche Person sein. Der Anmelder muss nicht zwingend zugleich der Erfinder sein, er kann das Recht zur Anmeldung vom Erfinder – etwa durch Kaufvertrag, Lizenzvertrag oder Erbschaft – erworben haben. In diesem Fall muss der tatsächliche Erfinder im Anmeldeformular namentlich benannt werden, ebenso bei Eintragung des Schutzrechts in der Patent- oder Gebrauchsmusterschrift. Außerdem muss die Rechtsgrundlage (etwa Kauf-, Lizenzvertrag, Erbschaft) für die Anmeldeberechtigung dargelegt werden.

Mehrere Anmelder können auch gemeinsam ein Schutzrecht anmelden, sie erscheinen dann alle in der Anmeldung und werden auch gleichberechtigte Schutzrechtsinhaber. Das Innenverhältnis zwischen ihnen kann vertraglich geregelt werden (beispielsweise zu zahlende Lizenzgebühren an den Erfinder, Aufteilung der Nutzungsrechte etc.).

Bedeutsam ist dass die Erfindung vor der Anmeldung in keinster Weise veröffentlicht wird. Als "neuheitsschädlich" gelten beispielsweise die Ausstellung auf Messen oder auch veröffentlichte Studienarbeiten. Wird eine Innovation vor ihrer Anmeldung veröffentlicht, verliert sie das Patentkriterium "neu".

Anmeldeverfahren

Zu den Bestandteilen der Anmeldepapiere gehören

  • der Antrag auf die Erteilung des Patents,
  • die Beschreibung der Erfindung mit eventuellen Zeichnungen
  • die Erfinderbenennung
  • die Patentansprüche
  • sowie eine Zusammenfassung.


Mit dem Eingang der Anmeldung beim DPMA ist auch der Anmeldetag hinterlegt. Dieser wird beispielsweise herangezogen um bei der Prüfung den Stand der Technik zu bestimmen.

Recherche

Wer eine neue technische Erfindung auf den Markt bringen oder ein eigenes Patent eintragen lassen will, muss vorher sicherstellen, dass dadurch keine älteren, bereits eingetragenen Schutzrechte verletzt werden. Eine eigene Recherche nach deutschen Schutzrechten ist möglich. Die Suche kann in den öffentlich zugänglichen und kostenlosen Onlinedatenbanken des DPMAs sowie anderer Registrierungsbehörden für europäische oder internationale Schutzrechte erfolgen.

Die Recherche nach Patenten ist sehr umfangreich und kompliziert. Für "Laien" ist eine eigene Recherche deshalb nicht zu empfehlen, dafür sollte professionelle Hilfe gesucht werden. Diese bieten Patentanwälte oder spezielle Recherchebüros (natürlich gegen Honorar).

Schutzdauer und Rechte

Die Schutzdauer eines Patents beträgt maximal 20 Jahre. Dabei sind ab dem dritten Schutzjahr regelmäßig steigende Jahresgebühren zu bezahlen. Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung des Patents können Dritte beim DPMA Einspruch gegen die Patenterteilung einlegen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht eingelegt werden.

Mit dem Patent erhält der Inhaber das Recht auf diese Innovation. So darf kein anderer die Erfindung herstellen, anbieten, im Umlauf bringen, gebrauchen, importieren oder exportieren. Ausnahme sind die Forschung und private Zwecke.

Kosten

Anmeldung: ab 60 Euro (abhängig von Anzahl der Patentansprüche), in elektronischer Form ab 40 Euro

Prüfungsverfahren: 350 Euro (ohne vorherige Recherche) oder 450 Euro (mit vorheriger Recherche).

Artikelnr: 236873

Maximilian Siegl

Kontakt

Telefon: 0851 507-304
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