Beratung und Service

Rechtsformwahl

Wer ein Unternehmen gründet oder verändert, steht vor vielen Fragen: Wie will ich das Unternehmen organisatorisch aufstellten? Welche Rechtsform ist die richtige? Muss oder soll ich mich in das Handelsregister eintragen lassen? Kann das Unternehmen auch ohne Handelsregistereintragung eine besondere Bezeichnung führen? Auch Entwicklungen im Geschäftsleben (Kapitalbedarf, Haftung, Beteiligungen, Tod usw.) können Änderungen erforderlich machen. Die IHK Niederbayern informiert sie individuell. fundiert und neutral zu den einzelnen Rechtsformen. Nachfolgende Artikel sollen helfen, Ihre grundsätzlichen Fragen zu beantworten.

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Beratung und Service

Rechtsformen & Rechtsformfinder

Die IHK Niederbayern gibt eine Übersicht über mögliche Rechtsformen, ihre Voraussetzungen und die rechtlichen Folgen. GmbH, oHG, Einzelunternehmen oder UG - welche Rechtsform passt zu ihrem Unternehmen?

Coporate interview between executive and candidate

Beratung und Service

Wahl des Firmennamens

Kann der Wunschname ins Handelsregister eingetragen werden? Welche Regeln gelten für den Firmennamen? Die IHK Niederbayern informiert.

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Beratung und Service

Firma oder Geschäftsbezeichnung?

Was ist der Unterschied zwischen Firma und Geschäftsbezeichnung? Muss, kann oder soll ich mein Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen?

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Beratung und Service

Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Die IHK Niederbayern liefert Ihnen alle wichtigen Informationen zu GmbH und UG - von der Gründung bis zum GmbH-Geschäftsführer.

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Beratung und Service

Einzelfirma oder Personengesellschaft?

Die IHK Niederbayern hilft Ihnen bei der Gründung, bei Fragen zur Eintragungspflicht oder auch bei der Löschung einer Firma.

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Beratung und Service

Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

Wenn das Unternehmen wächst, stellt sich die Frage, wie die die neuen "Unternehmensteile" organisiert sein sollen. Dies birgt auch rechtlichen Aufwand.

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Beratung und Service

Neue Regeln für Personengesellschaften

Das Personengesellschaftsrecht wird 2024 modernisiert. Das „Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ verfolgt das Ziel, das Recht zu konsolidieren und an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen.