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Gesellschaften mit beschränkter Haftung

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Der Hauptgrund für die Wahl der Rechtsform "GmbH" oder "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" ist die Möglichkeit, die Haftung gegenüber den Gläubigern auf das Gesellschaftsvermögen zu beschränken. Die Gründung einer GmbH ist jedoch wesentlich aufwändiger und kostenintensiver als die einer Einzelfirma oder Personengesellschaft . Die GmbH führt eine Firma und damit einen eigenen Namen und ist eigenständiger Träger von Rechten und Pflichten. Auch eine Einzelperson kann eine GmbH gründen. Das Gewerbe wird auf die jeweilige Firma angemeldet. Das gesetzliche Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro.

Artikelnr: 236552