Zweigniederlassungen und Betriebsstätten
Die Vergrößerung eines Unternehmens ist nicht nur mit wirtschaftlichem, sondern auch mit rechtlichem Aufwand verbunden. Für den Fall, dass Unternehmen expandieren und eventuell einen neuen Standort gründen wollen, stellt sich vor allem die Frage nach der rechtlichen Einordnung innerhalb der Unternehmensorganisation. Drei Alternativen stehen dafür zur Verfügung:
- Gründung eines Tochterunternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit
- Errichtung einer selbständigen Niederlassung (Zweigniederlassung)
- Errichtung einer unselbständigen Niederlassung (Betriebsstätte)
Merkmale und Unterschiede dieser drei Alternativen finden Sie kompakt zusammengefasst in dem Merkblatt zum Download rechts unter "Weitere Informationen".
Häufig erfolgt die Eintragung einer selbständigen Zweigniederlassung bei den Registergerichten unter Einschaltung der Industrie- und Handelskammern. Die IHK erstellt ein Gutachten und nimmt dazu Stellung, ob eine Zweigniederlassung den erforderlichen Grad an Selbständigkeit besitzt und ob sie unter der gewünschten Bezeichnung in das Handelsregister eingetragen werden kann.
Um ein solches Gutachten zur Zweigniederlassung zu erstellen, sind genauere Angaben seitens des Unternehmens notwendig. Bitte nutzen Sie dafür den O nline-Erhebungsbogen für Zweigniederlassungen .