Digitale Signaturkarte für Sachverständige
Seit Januar 2018 dürfen Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch einreichen, sofern sie diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr. Auch Privat-gutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen, siehe § 12 Abs. 1 und § 13 Abs. 2 S.2 SVO.
Auf der IHK-Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
- Name und Vorname des Sachverständigen
- Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
- die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der
Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine IHK-Signaturkarte beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.
Technische Voraussetzungen für die Nutzung der IHK-Signaturkarte:
- Kartenlesegerät mit Tastenfeld
- PC mit Internetzugang und USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers
- Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7
- Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB)
- Erstkarte mit IHK-Beantragung: 147,06 € zzgl. MwSt.
- Folgekarte: 114,00 € zzgl. MwSt.
- jeweils zwei Jahre gültig
Zum elektronischen Versand von Gutachten und zur Kommunikation mit der Justiz empfiehlt es sich, den Governikus Communicator Justiz Edition auf dem eigenen PC zu installieren. Die Anwendung steht kostenlos im Internet zur Verfügung: www.governikus.de
Neben der persönlichen IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware – Anbieterinformationen erhalten Sie bei der IHK.
- Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
- Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf „Signieren“.
- Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen diesen.
- Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachtendatei verbunden.
- Der Empfänger kann sich auf die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.
Sachverständige müssen sich persönlich identifizieren lassen, um ihre Sachverständigen-Signaturkarte zu beantragen. Zur Beantragungen wenden Sie sich bitte an Frau Eva Mühldorfer.