Sachverständigenordnung
Die IHK Niederbayern ist, wie andere Industrie- und Handelskammern auch, gemäß § 36 Gewerbeordnung (GewO) und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig.
Die Anforderungen an die Sachverständigen und ihre Pflichten sind in der Sachverständigenordnung der IHK Niederbayern geregelt. Bitte nehmen Sie diese Bestimmungen genau zur Kenntnis, wenn Sie sich für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger interessieren.