Formulierungs- und Checkliste für Geschäftsgeheimnisvereinbarungen
Das im April 2019 in Kraft getretene Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen stellt strengere Anforderungen als bisher an deren Absicherung.
Der Schutz vertraulicher Informationen wird bei der Anbahnung von Liefer- und Leistungsbeziehungen immer wichtiger. In vielen Fällen bedarf es der vorvertraglichen Klärung von Produktspezifika oder der Übersendung von Materialproben. Die Geschäftspartner tauschen dabei häufig Informationen aus, die sie als Geschäftsgeheimnis betrachten. Nach der gesetzlichen Definition des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind Geschäftsgeheimnisse Informationen, die weder insgesamt noch in ihrer genauen Anordnung und Zusammensetzung den Personen, die üblicherweise mit Informationen dieser Art umgehen, "allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind".
DIHK Organisation stellt daher eine Formulierungs- und Checkliste für die Absicherung von Geschäftsgeheimnissen z. B. bei Geschäftsanbahnungen besonders für KMU zur Verfügung. Dieser Vorschlag ist auf der DIHK-Homepage in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Das erstellte Non-Disclosure-Agreement soll lediglich als Formulierungs- und Checkliste dienen. Es ist ausschließlich als Muster und Vorschlag zu verstehen, um insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen Anhaltspunkte für Regelungen zu geben, die im Falle von Geschäftsanbahnungen zum Schutz der wechselseitigen Interessen und insbesondere von Geschäftsgeheimnissen vereinbart werden sollten. Es ist daher grundsätzlich nicht geeignet eine individuelle Rechtsberatung zu ersetzen.
Benedikt Grabl
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