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Vorsicht Vertragsfalle!

vertragsrecht

Täglich erhalten Unternehmen Briefe und Anrufe von dubiosen Firmen. Das Ziel der Betrüger: Kostenpflichtige Vertragsabschlüsse durch arglistige Täuschung. Welche Betrugsfälle es gibt und was Sie im Einzelnen beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

  • "Behördliche" Schreiben
    Firmen, die vor kurzem in das Handelsregister eingetragen worden sind, erhalten häufig offiziell aussehende Schreiben einer vermeintlichen Behörde. Sie ähneln zum Beispiel Briefen des Amtsgerichts und weisen Symbole wie den Bundesadler auf. Auch Formulare, die von angeblichen Institutionen der Europäischen Union zu stammen scheinen, sind beliebt. Die Absender nehmen dabei oftmals Bezug auf die Eintragung und fordern die Empfänger auf, einen beigefügten Überweisungsträger auszufüllen oder die Richtigkeit der im Brief genannten Firmendaten mit Unterschrift zu bestätigen. Es handelt sich jedoch meistens um versteckte Vertragsangebote für kostenpflichtige Eintragungen in Firmenverzeichnissen. Oft weist eine ausländische IBAN auf die Betrugsabsicht hin.
  • Vermeintliche Anzeigenaufträge
    Gelegentlich bekommen Unternehmen, die zuvor eine Eintragung in ein Telefonbuch oder eine Zeitungsannonce aufgegeben haben, Rechnungen für vermeintliche Folgeaufträge oder andere Einträge. Diese Leistungen wurden jedoch nie in Auftrag gegeben. Auch hierbei handelt es sich um versteckte Vertragsangebote. Weitere Beispiele für angebliche Anzeigeaufträge sind Volkshochschulverzeichnisse, örtliche Anzeigeblätter oder Stadtpläne.
  • Eintragungs- oder Adressbuchbetrug
    Häufig werden trickreich gestaltete Vertragsangebote oder Scheinrechnungen für angebliche Eintragungen in Telefon- und Adressbüchern, Branchenverzeichnissen, Online-Datenbanken oder Markenregistern verschickt. Auf den Schreiben ist das Wort "Angebot" jedoch nicht enthalten, da dies zu offensichtlich auf einen Vertragsschluss hinweisen würde. Stattdessen wird gern der Begriff "Offerte" zur Verschleierung genutzt. Zudem nutzen Betrüger oft echte oder sehr ähnlich aussehende Adressen von Behörden. Auch gibt es immer häufiger Fälle von gänzlich erfundenen Firmen oder Institutionen ohne Kontaktangaben. Auf all diesen Wegen sollen ebenfalls Vertragsschlüsse herbeigeführt werden.
  • Telefonanrufe ("Kölner Masche")
    Im Gegensatz zu den vorgenannten Varianten bedienen sich die Betrüger hier nicht der Papierform, sondern greifen zum Telefon. Bei solchen Gesprächen werden Unternehmen durch Täuschung ebenso zu Abschlüssen von Anzeigeaufträgen genötigt. Gefährlich ist hierbei, dass jegliche Form der Bestätitung so zugeschnitten wird, dass ein Vertragsabschluss im Nachhinein vermeintlich zustande gekommen ist. Mit dem sogenannten "Call ID Spoofing" lässt sich außerdem die im Display angegebene Anrufernummer fälschen. So kann jede beliebige deutsche Festnetznummer angezeigt werden.
Artikelnr: 236688

Maximilian Siegl

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