Beratung und Service

Einkommens-, Lohn-, Körperschaftssteuer

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Op­ti­on zur Kör­per­schafts­steu­er

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25. Juni 2021 (kurz: KöMoG) wurde im Schwerpunkt die Regelung des § 1a Körperschaftssteuergesetz eingeführt. Damit wird Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften, wie der OHG oder KG, ohne tatsächlichen Rechtsformwechsel die Möglichkeit eingeräumt, steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden.

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Ab­gren­zung zwi­schen Geld­leis­tung und Sach­be­zug ver­öf­fent­licht

Die Finanzverwaltung hat sich zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und Sachbezug geäußert: Bei Gutscheinen und Geldkarten liegt seit 2022 ein Sachbezug nur vor, wenn diese ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. Will ein Arbeitgeber ein lohnsteuerliches (Haftungs-)Risiko vermeiden, muss er daher prüfen, ob die eingesetzten Gutscheine/Geldkarten die im BMF-Schreiben vom 15.03.2022 festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

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