Erbschafts- und Schenkungssteuer
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Erwerb von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser oder Schenker zu mehr als 25 % unmittelbar am Nennkapital der Gesellschaft beteiligt war (sog. Produktivvermögen), seit 2009 unter bestimmten Voraussetzungen verschont. Hierzu kann der Erwerber zwischen zwei Verschonungsmaßnahmen wählen.
Bei der sog. Regelverschonung erfolgt eine 15-%ige Besteuerung, wobei hier noch ein Abzugsbetrag von 150.000 Euro und bei Personen der Steuerklassen II und III ein Entlastungsbetrag zur Anwendung kommen. Alternativ kann sich der Erwerber auch für einen 10-%igen Verschonungsabschlag entscheiden. Hierfür gelten dann aber höhere Anforderungen. Die Wahl der sog. Verschonungsoption ist laut Bundesfinanzministerium (BMF) bindend, d. h., sie kann nachträglich nicht revidiert werden.
- Behaltensfrist 5 Jahre
- Verschonungsabschlag 85 % (besteuert werden 15 % der Bemessungsgrundlage)
- 400 % Lohnsumme in 5 Jahren
- keine Indexierung der Lohnsumme
- anteiliger Verschonungswegfall (jährlich 20 %)
- Verwaltungsvermögensgrenze 50 %
(Einbeziehung von Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geld- und sonstigen Forderungen unter Berücksichtigung eines „Freibetrags“ bis zu 20 % des Unternehmenswerts).
- Behaltensfrist 7 Jahre
- Verschonungsabschlag 100 %
- 700 % Lohnsumme in 7 Jahren
- keine Indexierung der Lohnsumme
- anteiliger Verschonungswegfall (jährlich 14,28 %)
- Verwaltungsvermögensgrenze 10 %
(Einbeziehung von Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben, Geld- und sonstigen Forderungen unter Berücksichtigung eines „Freibetrags“ bis zu 20 % des Unternehmenswerts).
- Ehegatten: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
Ausfürhliche Informationen finden Sie auch in der DIHK-Publikation "Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht bei Unternehmensübertragungen - Die Erbschaftsteuerreform zum 1. Juli 2016" (256 Seiten, DIN A 5) kann zum Preis von 18,50 Euro auf der Website des DIHK-Verlags bestellt werden.
Nach langem Ringen wurde im Streit um die Erbschaftsteuerreform eine Einigung erzielt. Die Neuregelungen treten rückwirkend zum 1. Juli in Kraft.
Die Broschüre gibt einen Überblick über die vielfältigen Neuregelungen im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht. Hierbei stehen die Übertragungen von Betriebsvermögen im Vordergrund. Durch Grafiken und Beispiele wird ein praktischer Bezug hergestellt.
Die DIHK-Publikation "Das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht bei Unternehmensübertragungen - Die Erbschaftsteuerreform zum 1. Juli 2016" (256 Seiten, DIN A 5) kann zum Preis von 18,50 Euro auf der Website des DIHK-Verlags bestellt werden.