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Grundsteuererklärung: Auch Unternehmer müssen handeln

Haus und zwei Schl�ssel auf Baupl�nen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer, die Einheitswerte, als verfassungswidrig eingestuft. Deshalb gilt: Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 1. Januar 2025 hat sich der bayerische Gesetzgeber für ein auf den Äquivalenzgedanken gestütztes reines Flächenmodell entschieden, das heißt, die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie wertunabhängigen Äquivalenzzahlen.

Für Unternehmen mit Immobilieneigentum bringt die Grundsteuerreform bereits jetzt erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben. Hierzu wurden die Eigentümer bereits am 30. März 2022 durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert. Diese frühzeitige Erklärung ist notwendig, damit die Finanzverwaltung bis zum Inkrafttreten der Reform die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln kann. Die Städte und Gemeinden berechnen im nächsten Schritt die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Achtung: Für Unternehmen mit Grundbesitz in verschiedenen Bundesländern dürfte die Umsetzung der neuen Regelungen besonders aufwendig werden. Mit dem Grundsteuerreformgesetz (GrStRefG) wurde jedem Bundesland die Möglichkeit eingeräumt, ein eigenes Grundsteuermodell einzuführen. Während neun Bundesländer das sogenannte Bundesmodell eingeführt haben (das sich im Wesentlichen an den Bodenrichtwerten orientiert), hatte Bayern im Jahr 2021 ein reines und einfacheres Flächenmodell beschlossen. In den restlichen Bundesländern gibt es weitere spezielle Regelungen. Die IHK Niederbayern bietet für ihre Mitgliedsbetriebe eine Veranstaltung zum bayerischen Flächenmodell an. Referent ist Steuerberater Tobias Sonnleitner von der Kanzlei Zwicklbauer & Kollegen aus Pocking.

Informationen
Die Finanzverwaltung in Bayern stellt zahlreiche Informationen und Hilfen bereit, um die korrekte und fristgerechte Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern. So gibt es ausführliche Anleitungen für das Ausfüllen der Vordrucke.

Weitere Quellen

  • Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt auf dem Portal www.grundsteuer.bayern.de umfassende Informationen zur Grundsteuer-Reform bereit. Dort gibt es auch Informationen zur Telefon-Hotline, die Fragen rund um die neue Grundsteuer beantwortet.
  • Die Daten, die für die Abgabe der Steuererklärung nötig sind, können ab 1. Juli online aus dem Liegenschaftskataster im „Bayern-Atlas“ gesammelt und kostenlos abgerufen werden.
  • Das Portal www.grundsteuerreform.de mit Informationen über die Regelungen in allen Bundesländern.
Artikelnr: 237230

Manuel Klement

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