Beratung und Service

Sondergebiete: Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung?

Lieferungen in Sondergebiete werfen immer wieder Fragen auf. Muss ich eine Ausfuhranmeldung machen? Wie ist die Rechnung korrekt zu erstellen? Brauche ich einen Ausfuhrnachweis? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Sendungen auf Gebiete wie die Inseln Färöer, Gibraltar oder Helgoland werden wie Sendungen in ein Drittland behandelt. Für Anmeldung und Rechnung gilt:

  • Ausfuhranmeldung (Code: EX)
  • umsatzsteuerfreie Lieferung mit Ausfuhrnachweis (ATLAS-Ausgangsvermerk oder Alternativ-Nachweis)
Artikelnr: 237487

Sophie Riegler

Kontakt

Telefon: 0851 507-284
E-Mail schreiben

Sascha Cavalieri

Kontakt

Telefon: 0851 507-451
E-Mail schreiben