Beratung und Service

INTRASTAT

Die Intrahandelsstatistik (INTRASTAT) dient zur Erhebung des gegenseitigen tatsächlichen Warenverkehrs (Versendungen und Eingänge) zwischen Deutschland und den anderen EU-Mitgliedstaaten.

Auskunftspflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmen, die eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UstG) ausführen. Dabei sind Anmeldeschwelle zu beachten, welche umsatzsteuerliche Unternehmen in Deutschland befreien, deren Versendungen in andere EU-Mitgliedstaaten den Statistischen Wert von 500 000 EUR bzw. deren Eingänge aus anderen EU-Mitgliedstaaten den Statistischen Wert von 800 000 EUR im Vorjahr nicht überschritten haben.

Allgemeine Hinweise sowie Beispiele finden Sie imLeitfaden zur Intrahandelsstatistik 2024, veröffentlicht vom Statistischen Bundesamt.

Artikelnr: 266464