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Lieferungen an Nichtunternehmer im EU-Binnenmarkt seit 1. Juli 2021

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber eine Neuregelung des Versandhandels zum 1. Juli 2021 eingeführt. Er setzt damit eine EU-weit gültige Änderung der Versandhandelsregelung um, welche auf dem sogenannten EU-MwSt-Digitalpaket beruht. Mit der Umbenennung in „innergemeinschaftlicher Fernverkauf” gehen im Wesentlichen zwei Veränderungen einher:


  • Es gibt keine Lieferschwellen mehr (siehe Ausführungen unter Ziffer 3.2)
  • Im Bestimmungsmitgliedstaat steuerbare Lieferungen können im sogenannten OSS (One-Stop-Shop) erklärt werden (siehe Ausführungen unter Ziffer 4 und 5).

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat bereits am 1. April 2021 ein Anwendungsschreiben zur Umsetzung der Neuregelungen veröffentlicht.

Artikelnr: 237493

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