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Steuerfreie Warenlieferungen in der EU zwischen Unternehmen

Ein Unternehmer, der Waren von Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedsstaat liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Dazu gehören aber Nachweis- und Meldepflichten.

Unternehmen, die Ware an Unternehmer in andere EU-Staaten liefern, können die Lieferungen grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferungen gemäß § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6a UStG steuerfrei behandeln. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen vorliegen. Diese finden Sie ausführlich dargestellt in der abrufbaren IHK-Information „Innergemeinschaftlicher Warenverkehr zwischen Unternehmen“.

Neben dem Vorliegen der materiellen Voraussetzungen der Steuerbefreiung, wozu seit dem 1. Januar 2020 auch die ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer des Abnehmers und die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung gehören, ist weitere wichtige Nebenbedingung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit, dass die entsprechenden Voraussetzungen nachgewiesen werden können. Die konkret zu beachtenden Nachweispflichten gliedern sich in einen Doppelnachweis und zwar in den

  • Belegnachweis und
  • Buchnachweis.
Artikelnr: 237469

Sophie Riegler

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