Steuerfreie Ausfuhren im Reiseverkehr
Kunst, Kultur und vielfältige Veranstaltungen ziehen jährlich viele Touristen in die Region Niederbayern. Erfreulich ist dabei unter anderem, dass die Besucherinnen und Besucher in Freizeitstimmung auch viele Einkäufe im Einzelhandel tätigen. Wenn diese Privatpersonen aus einem Drittland kommen und ihren Einkauf anschließend mit nach Hause ins Drittland nehmen, stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, der Einkauf steuerfrei getätigt werden kann.
Hinweis: seit dem 1. Januar 2020 sind diese sog. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bis auf Weiteres erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro steuerfrei.
Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Homepage ein neues Merkblatt zur steuerfreien Ausfuhr im Reiseverkehr samt dem als Nachweisformular empfohlenen „Ausfuhrkassenzettel“ veröffentlicht.
Sophie Riegler
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