Liquiditätsplanung
Der Liquiditätsplan soll sicherstellen, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens jederzeit gegeben ist. Er dient dem Unternehmer und/oder seinen Partnern – etwa im Falle einer Bank- oder Gesellschafterfinanzierung – als unabdingbare Planungsgrundlage.
Liquiditätsplan
Der Liquiditätsplan soll sicherstellen, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens jederzeit gegeben ist. Er dient dem Unternehmer und/oder seinen Partnern – etwa im Falle einer Bank- oder Gesellschafterfinanzierung – als unabdingbare Planungsgrundlage.
Um liquide, flüssig oder zahlungsfähig zu sein, reicht die sprichwörtliche „Handbreit Wasser unter dem Kiel“. Damit kann das „Unternehmensschiffchen“ schwimmen. Andererseits reicht aber auch schon minus 1 Euro und dies schon an einen einzigen Tag, dass das „Schiffchen“ aufsitzt und das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Das sollte der Unternehmer im eigenen Interesse aber auch im Interesse der Bank und anderer Partner strikt vermeiden. Wäre die Zahlungsfähigkeit auch nur kurzfristig nicht gegeben, droht unmittelbar die Insolvenz. Schon im Falle einer unabgestimmten Überziehung Ihres Bankkontos sind negative Konsequenzen zu erwarten, die vermieden werden sollten (Schufa-Eintrag, Sperrung des Kreditrahmens oder ähnliches).
Im Liquiditätsplan sollen – ähnlich wie in der Rentabilitätsplanung oder Ertragsvorschau – alle Umsätze und alle Kosten pro Zeiteinheit erfasst werden. Allerdings hier nur solche, die tatsächlich einen Mittelzu- oder -abfluss bedeuten. Zum Beispiel stellen Abschreibungen wohl Kosten dar, die aber nur zum Anschaffungszeitpunkt einen Mittelabfluss bedeutet haben, nicht dagegen in der Abschreibungsperiode. Umsätze und Kosten sind im Liquiditätsplan inklusive Mehrwertsteuer zu erfassen, da die Mehrwertsteuer liquiditätswirksam (aber nicht ertragswirksam) ist. Alle Zahlungsvorgänge gehören in den Liquiditätsplan, wenn sie einen:
- Geldzufluss darstellen: Umsatzerlöse, Gesellschaftereinlagen, Zahlung von Darlehen auf Ihr Konto, eingenommene Mehrwertsteuer, Privateinlagen, sonstige Einzahlungen.
- Geldabfluss bedeuten: Einkauf, Anlageinvestitionen, Betriebsmittel, Tilgungszahlungen, abgeführte Mehrwertsteuer, Privatentnahmen, sonstige Auszahlungen.
Finanzierung als zeitliche Überbrückung für Investitionen und Betriebsmittel
Wenn in einem Unternehmen gar keine Abflüsse stattfinden, weil keine Kosten entstehen, ist die Liquiditätsplanung sehr einfach. Sie besteht dann nur aus Geldzuflüssen. Umsätze / Erlöse sind dann gleich Gewinn / Ertrag. Das kann bei einem Dienstleister der Fall sein.
Auch wenn Zu- und Abflüsse nur das laufende Geschäft betreffen, ist der Plan noch einfach. Zu- und Abflüsse gleichen sich dann innerhalb desselben Zeitraums aus oder die Zuflüsse übertreffen die Abflüsse. Das kann zum Beispiel bei einem Einzelhändler der Fall sein, dem es gelingt die Bezahlung des Wareneinkaufs in zeitlicher Nähe zum Erlös der verkauften Ware zu legen.
Planerisch aufwändiger wird es, wenn im Unternehmen Betriebsmittel oder Investitionen einsetzt werden. Bei beiden Finanzvorgängen gilt: Die Ausgaben sind bei Kauf oder Anschaffung fällig, die Einnahmen dafür kommen hingegen später in Ihr Unternehmen. Bei Betriebsmitteln ist möglicherweise eine durchschnittliche Verweildauer am Lager nicht zu vermeiden. Bei Investitionen verteilt sich der Rückfluss über die gesamte Nutzungsdauer der Investition. Der Rückfluss der eingesetzten Mittel ergibt sich auf die Weise, dass die Verkaufspreise um die anteilige Abschreibung erhöht werden.
Noch mehr planerischer Aufwand entsteht dann, wenn nicht allein mit eigenen Mitteln finanziert wird, sondern der Unternehmer auf fremde Finanzierungsmittel zurückgreifen will oder muss, um die zeitliche Distanz zwischen dem Zu- und Abflüssen zu überbrücken. Eigenmittel kommen zum Start ins Unternehmen und bleiben dort auf Dauer – also gibt es einen Zufluss am Anfang aber danach keine Abflüsse. Fremdmittel in Form von Darlehen kommen gleichfalls zum Start oder vor Fälligkeit ins Unternehmen. Für sie finden hingegen laufende Zahlungsabflüsse in Form von Tilgungszahlungen statt, sofern und wenn Darlehen nicht nur zu verzinsen sondern auch laufend zu tilgen sind. Bei Endfälligkeit ergibt eine Zahlung an Ende. Tilgungszahlungen müssen im Liquiditätsplan berücksichtigt werden. Die Bank schließlich will „ihre“ Tilgungsraten und auch „ihre“ Zinsen für „ihr“ Darlehen an das Unternehmen in den Plänen des Unternehmens wiedererkennen.
Tipps für die Liquiditätsplanung
Betrachten Sie Ihr Unternehmen und die darin stattfindenden Aus und Einzahlungen im Zeitverlauf. Versuchen Sie ganz allgemein bei allen Überbrückungen den zeitlichen Abstand zu verringern.
Hierbei kann Ihnen die Betrachtung einzelner Teilbereiche / Ausbaustufen den Überblick verbessern.
Betrachten Sie für jeden Teilbereich folgende Zahlungsbewegungen getrennt
- die laufenden / operativen Zahlungsvorgänge
- die Vorgänge, die nach ihrer Natur eine Zahlungs-Überbrückung verlangen
- die Auszahlungen, die Sie mit fremden Mitteln finanzieren wollen.
Darlehenszinsen betreffen sowohl die Liquidität als auch die Rentabilität. Obwohl Ihr Eigenkapital keine Liquiditätsabflüsse bewirkt, sollten Sie selbst durchaus die Zinsen für Ihr eigenes Kapital in Form von „kalkulatorischen Zinsen“ bei der Rentabilitätsplanung berücksichtigen. Entsprechendes gilt für Abschreibungen; sie betreffen nicht die Liquidität nur die Rentabilität.
Wenn am Anfang Ihre eigenen Mittel knapp sind, überlegen Sie, ob sich größere Investitionen zeitlich so lange aufschieben lassen, bis hinreichend eigene Mittel aus Umsatz oder Gewinn angesammelt sind (Selbstfinanzierung).