Beratung und Service

Liquiditätsplanung

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Der Liquiditätsplan soll sicherstellen, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens jederzeit gegeben ist. Er dient dem Unternehmer und/oder seinen Partnern – etwa im Falle einer Bank- oder Gesellschafter­finanzierung – als unabdingbare Planungsgrundlage.

Liquiditätsplan

Der Liquiditätsplan soll sicherstellen, dass die Zahlungsfähigkeit (Liquidität) des Unternehmens jederzeit gegeben ist. Er dient dem Unternehmer und/oder seinen Partnern – etwa im Falle einer Bank- oder Gesellschafter­finanzierung – als unabdingbare Planungsgrundlage.

Um liquide, flüssig oder zahlungsfähig zu sein, reicht die sprichwörtliche „Handbreit Wasser unter dem Kiel“. Damit kann das „Unternehmensschiffchen“ schwimmen. Andererseits reicht aber auch schon minus 1 Euro und dies schon an einen einzigen Tag, dass das „Schiffchen“ aufsitzt und das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Das sollte der Unternehmer im eigenen Interesse aber auch im Interesse der Bank und anderer Partner strikt vermeiden. Wäre die Zahlungsfähigkeit auch nur kurzfristig nicht gegeben, droht unmittelbar die Insolvenz. Schon im Falle einer unabgestimmten Überziehung Ihres Bankkontos sind negative Konsequenzen zu erwarten, die vermieden werden sollten (Schufa-Eintrag, Sperrung des Kreditrahmens oder ähnliches).

Im Liquiditätsplan sollen – ähnlich wie in der Rentabilitätsplanung oder Ertragsvorschau – alle Umsätze und alle Kosten pro Zeiteinheit erfasst werden. Allerdings hier nur solche, die tatsächlich einen Mittelzu- oder -abfluss bedeuten. Zum Beispiel stellen Abschreibungen wohl Kosten dar, die aber nur zum Anschaffungszeitpunkt einen Mittelabfluss bedeutet haben, nicht dagegen in der Abschreibungsperiode. Umsätze und Kosten sind im Liquiditätsplan inklusive Mehrwertsteuer zu erfassen, da die Mehrwertsteuer liquiditätswirksam (aber nicht ertragswirksam) ist. Alle Zahlungsvorgänge gehören in den Liquiditätsplan, wenn sie einen:

  • Geldzufluss darstellen: Umsatzerlöse, Gesellschaftereinlagen, Zahlung von Darlehen auf Ihr Konto, eingenommene Mehrwertsteuer, Privateinlagen, sonstige Einzahlungen.
  • Geldabfluss bedeuten: Einkauf, Anlageinvestitionen, Betriebsmittel, Tilgungszahlungen, abgeführte Mehrwertsteuer, Privatentnahmen, sonstige Auszahlungen.
Artikelnr: 235655