Cateringunternehmen
Wer sich im Catering-Bereich selbstständig machen möchte, fällt nicht unter die Vorschriften des Gaststättengesetzes. Auch dann nicht, wenn im Rahmen des Cateringauftrags Alkohol an den Kunden/ Veranstalter mit ausgeliefert werden. Es muss daher keine Konzession beantragt werden, sondern nur vor Beginn der Tätigkeit das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden.
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