Wichtige Hinweise zur Prüfung

Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

White bus traveling on the asphalt road around line of trees in rural landscape at sunset
© Milos Muller

Voraussetzungen Berufskraftfahrer

Sie möchten als Fahrer/in, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen? In diesem Fall benötigen Sie zusätzlich zum Führerschein eine Berufskraftfahrer-Qualifizierung zum Nachweis. Nachfolgend finden sie die wichtigsten Regelungen, welche jeweils nur als Auszug aus dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz und der Verordnung anzusehen sind.

Bitte nutzen Sie das entsprechende Online-Anmeldeformular . Hier finden Sie auch alle freien Prüfungstermine. Zusätzlich finden Sie hier eine Übersicht über die Prüfungstermine 2025 sowie den Fragenfundus (Prüfungsfragen) für Berufskraftfahrer.

Prinzipiell gilt das für Selbstständige und angestellte Fahrer, die Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder Fahrzeuge für die eine Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE vorgeschrieben ist. Von dieser Regelung sind bestimmte Fahrten ausgenommen (§ 1 (2) BKrFQG.

Bei der Fahrerlaubnisklasse D /DE beträgt das Mindestalter bei der Grundqualifikation 21 Jahre und das Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation 23 Jahre, bzw. 21 Jahre bei Einsatz im Linienverkehr (50km Umkreis). Bei Fahrerlaubnisklasse D1 / D1E jeweils 21 Jahre.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Welche Qualifikationsarten gibt es?

  • Die Regelprüfung Grundqualifikation können sie ohne vorherige Schulung antreten. Daher auch die schriftliche Prüfungszeit von 240 Minuten (Prüfungsgebühr: EUR 1630,00). Die Grundqualifikation können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Umsteiger (Prüfungsgebühr: EUR 1200,00) - oder Quereinsteigerprüfung (Prüfungsgebühr: EUR 1590,00) ablegen. Zur Grundqualifikation gehört auch eine praktische Prüfung die sich wie folgt zusammensetzt: Fahrprüfung max. 120 Minuten (Umsteiger 60 Minunten), praktische Prüfung 30 Minuten und Bewältigung kritischer Situationen max. 60 Minuten (Umsteiger 30 Minuten). Die praktische Prüfung wird in Absprache mit Ihnen und Ihrer Fahrschule organisiert.
  • Um die Regelprüfung beschleunigte Grundqualifikation (Prüfungsgebühr: EUR 180,00) antreten zu können, müssen Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an einen besuchten Vorbereitungskurs über 140 Stunden vorlegen. Eine Übersicht der anerkannten Ausbildungsstätten für Vorbereitungskurse haben wir Ihnen zusammengestellt. Davon müssen 10 praktische Stunden im Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse Klasse durchgeführt worden sein. Durch den Vorbereitungskurs verkürzt sich die Prüfungszeit auf 90 Minuten. Die beschleunigte Grundqualifikation können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch als Umsteiger- oder Quereinsteigerprüfung ablegen.

Die Quereinsteigerprüfung

Bei Quereinsteigern dauert die theoretische Prüfung in der Grundqualifikation 170 Minuten und in der beschleunigten Grundqualifikation 60 Minuten.

Als Quereinsteiger (Grundqualifikation) müssen Sie einen gültigen Fachkundenachweis „Personenverkehr“ vorlegen. Die praktische Prüfung wird grundsätzlich auf einem vom Prüfungsteilneh­mer gestellten Prüfungsfahrzeug mit Fahrschulausstattung und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt.

Die Voraussetzung für die beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger (Prüfungsgebühr: EUR 160,00) ist ein Schulungsnachweises der die Teilnahme an der Schulung für "beschleunigte Grundqualifikation Bus-Quereinsteiger" bescheinigt. Das sind 96 Stunden Unterrichtsdauer, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse und das Original des Fachkundenachweises Personenverkehr.

Die Umsteigerprüfung

Bei Umsteigern dauert die theoretische Prüfung in der Grundqualifikation 110 Minuten und in der beschleunigten Grundqualifikation 45 Minuten.

Als Umsteiger (Grundqualifikation) legen Sie bitte einen gültigen Führerschein der Klassen C, CE, C1, C1E vor, wenn dieser vor dem 10. September 2009 erworben wurde. Wenn Sie den Führerschein später erworben haben, ist die abgelegte Prüfung Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation Güterkraftverkehr nötig. Die praktische Prüfung wird in Absprache mit Ihnen und Ihrer Fahrschule organisiert.

Bitte zeigen Sie uns als Umsteiger mit beschleunigter Grundqualifikation (Prüfungsgebühr: EUR 150,00) das Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung "beschleunigte Grundqualifikation Lkw-Umsteiger". Die Unterrichtsdauer beträgt 35 Stunden, davon zweieinhalb Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Führerscheinklasse. Weitere Voraussetzungen sind identisch mit der Grundqualifikation.

Artikelnr: 239793

Michael Ertl

Kontakt

Telefon: 0851 507-301
E-Mail schreiben

Tim Rosenlehner

Kontakt

Telefon: 0851 507-311
E-Mail schreiben

Susanne Wagner

Kontakt

Telefon: 0851 507-239
E-Mail schreiben