Existenzgründung im Omnibusverkehr
Zugangsvoraussetzungen, Genehmigungen und rechtliche Grundlagen für Gründer und Unternehmen im Omnibusverkehr.
Erlaubnispflicht im Straßenverkehr
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr durchführt oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen oder Linienverkehr anbieten möchte, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Ausgenommen davon sind die in der Freistellungsverordnung aufgelisteten Beförderungen, "es sei denn, dass von den Beförderten ein Entgelt zu entrichten ist.".
Nach dem PBefG sind Kfz zu unterscheiden als
- Pkw: Kfz, das nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt ist
- Kraftomnibus: Kfz, das nach seiner Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen geeignet und bestimmt ist.
Voraussetzungen für die Erlaubnis- oder Lizenzerteilung
Voraussetzung für die Erlaubnis- oder Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes, dass der Unternehmer oder der Verkehrsleiter die fachliche Eignung zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens nachweist.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es unter anderem erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. (Anmerkung: Es fallen nur noch Kraftfahrzeuge, also nur Fahrzeuge mit eigenem Antrieb, unter die Nachweispflicht der finanziellen Leistungsfähigkeit.) Außerdem müssen in aller Regel Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse sowie gegebenenfalls der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der gegebenenfalls zur Führung des Straßenpersonenverkehrs bestellten Person sind der Erlaubnis- oder Lizenzbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (in der Regel polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung muss für den Unternehmer oder den internen oder externen Verkehrsleiter nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auf drei Wegen erbracht werden:
- Durch eine Fachkundeprüfung bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat. Die IHK Niederbayern ist zuständig für den Bezirk Niederbayern, ausgenommen des Landkreises Kelheim. Weiter Hinweise finden Sie unter folgendem Link: Fachkundenachweis Omnibusverkehr .
- Im Kraftomnibusverkehr durch eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit vor dem 4. Dezember 2009 (das heißt, mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis 3. Dezember 2009) in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Im Linienverkehr, bei Ferienzielreisen und Ausflugsfahrten mit PKW durch eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Die leitende Tätigkeit muss in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU erbracht worden sein. Sie muss die zur Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben (siehe folgender Abschnitt). Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Nachweise zu erbringen und muss schriftlich beantragt werden (Bearbeitungskosten: 65 Euro). Um sicher zu stellen, dass die vorgegebenen Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind wird in der Regel nach terminlicher Abstimmung ein Fachgespräch durchgeführt.
- Durch eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einer beruflichen IHK-Weiterbildung beziehungsweise durch bestimmte Studienabschlüsse. Derzeit werden als fachlich geeignet anerkannt, sofern die Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurde. Zukünftig werden die oben genannten Ausbildungsberufe und Studiengänge nicht mehr als Fachkundenachweis anerkannt. Allerdings gibt es für alte Abschlussprüfungen einen Besitzstandsschutz, der auch für all diejenigen gilt, die Ihre Ausbildung vor dem 4. Dezember 2011 begonnen haben.
- Fortbildung zum Verkehrsfachwirte
- Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Personenverkehr)
- Betriebswirte (DAV) bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
- Diplom-Betriebswirte im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden
- Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim oder im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Fachhochschule Heilbronn
Verkehrsarten, Genehmigungen, weitere Infos
Beim Omnibusverkehr wird unterschieden zwischen
- Linienverkehr (§ 42 fortfolgend PBefG) und
- Gelegenheitsverkehr (§ 48 fortfolgend PBefG).
Zum Gelegenheitsverkehr zählen zum Beispiel Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen. Ausflugsfahrten sind Fahrten, die der Unternehmer mit Omnibussen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan und zu einem für alle Teilnehmer gleichen und gemeinsam verfolgten Ausflugszweck anbietet und durchführt. Ferienzielreisen sind Reisen zu Erholungsaufenthalten, die der Unternehmer mit Omnibussen nach einem bestimmten, von ihm aufgestellten Plan zu einem Gesamtentgelt für Beförderung und Unterkunft mit oder ohne Verpflegung anbietet und ausführt. Die Genehmigungen für den Omnibusverkehr werden von der zuständigen Bezirksregierung erteilt. Dies gilt auch für die im grenzüberschreitenden Verkehr in der EU erforderliche Gemeinschaftslizenz.
Bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Pkw und Flughafentransferfahrten mit Pkw, deren Organisation und Durchführung vom Unternehmen angeboten werden, ist zu beachten, dass hierfür der fachliche Eignungsnachweis für den Omnibusverkehr benötigt wird.
Führer von Fahrzeugen, die bei bezeichneten Verkehrsarten eingesetzt werden, müssen außerdem im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sein, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden (§ 48 FeV).
Tipps und Hinweise zur Existenzgründung
Marktsituation
Ausgangspunkt für eine Prognose Ihres wirtschaftlichen Erfolgs ist der erzielbare Umsatz. Dieser wird unter anderem beeinflusst von der Konkurrenzsituation, dem Standort und auch Ihrem Können und Einsatz.
Betriebskosten
Stellen Sie den erwarteten Monatsumsätzen die voraussichtlichen monatlichen Kosten Ihres späteren Unternehmens gegenüber. Das sind zum Beispiel Kosten, die durch den Betrieb des Fahrzeugs (zum Beispiel Spritkosten) entstehen sowie die Kosten, die auch dann entstehen, wenn Sie keine Beförderungsaufträge haben, wie Finanzierungskosten für das Fahrzeug (Kreditkauf, Miete, Leasing), Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Steuerberatung.
Steuern
Die Gegenüberstellung des Umsatzes und der Kosten ergibt Ihr voraussichtliches Unternehmensergebnis. Bitte beachten Sie, dass Gewinne grundsätzlich gewerbesteuer- und einkommensteuerpflichtig (bei GmbH körperschaftsteuerpflichtig) sind. Die erste Steuerzahlung wird erfahrungsgemäß erst ein bis zwei Jahre nach Abschluss des ersten Geschäftsjahres fällig, wenn der Jahresabschluss dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt wird. Bilden Sie rechtzeitig Rücklagen (Guthaben), damit Sie dann finanziell nicht überfordert sind.
Machen Sie am Anfang Ihres Unternehmerdaseins gegenüber dem Finanzamt keine zu optimistischen Gewinnschätzungen. Sie werden sonst zu hohen Vorauszahlungen aufgefordert, die bezahlt werden müssen.
Beachten Sie bitte ferner, dass Umsatzsteuer und Lohnsteuer von Anfang an monatlich, vierteljährlich oder jährlich bei Überschreiten bestimmter Beträge entrichtet werden müssen.
Lebensunterhalt
Denken Sie an Ihren Lebensunterhalt. Auch als Unternehmer müssen Sie Ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Außerdem sollten Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz wie Krankenversicherung, Altersvorsorge und Pflegeversicherung in ausreichendem Maße berücksichtigen. Diese Beiträge haben Sie als Unternehmer aber ebenso wie den Solidaritätszuschlag allein zu tragen.
Finanzplanung
Viele Existenzgründer im Verkehrsgewerbe scheitern an zu geringem Eigenkapital und an einer unzureichenden oder zu teuren Finanzierung. Deshalb ermitteln Sie sorgfältig, wie hoch Ihr Kapitalbedarf ist und über welche Eigenmittel Sie verfügen. Kalkulieren Sie Anlaufverluste ein. Die Kreditkosten der Banken und Sparkassen sind unterschiedlich. Holen Sie Finanzierungsangebote ein und vergleichen Sie. Öffentliche Finanzierungshilfen sind vor rechtlicher Bindung bei Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) zu beantragen. Vor allem: treffen Sie erst dann verbindliche Entscheidungen, wenn Sie die Fachkundeprüfung bestanden haben und die gesamte Finanzierung steht.
Die Beförderungspreise im Personenbeförderungsgewerbe können - außer im Linienverkehr - frei vereinbart werden. Die Kalkulation der Angebotspreise des Personenbeförderungsunternehmers sollte auf der Basis einer soliden, auf das eigene Unternehmen bezogenen Kostenrechnung erfolgen.
Michael Ertl
KontaktTelefon: 0851 507-301
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Tim Rosenlehner
KontaktTelefon: 0851 507-311
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Susanne Wagner
KontaktTelefon: 0851 507-239
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Weitere Informationen
- Fachkundenachweis Omnibusverkehr
- Gesetzestext "Personenbeförderungsgesetzt" (PBefG)
- Freistellungs-Verordnung PBefG
- Berufszugangverordnung PBefG
- Informationsblatt "Verkehrsleiter"
- Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Fahrpersonalverordnung
- Verordnung EG-Sozialvorschriften