Schulung und Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Schulung des Gefahrgutbeauftragten
Die GbV schreibt vor, dass die Schulung für Gefahrgutbeauftragte von der IHK anerkannt sein muss. Die IHK Niederbayern stellt Ihnen nachfolgend eine Veranstalterliste zur Verfügung:
Die Schulungen werden unterteilt nach den Verkehrsträgern:
- Straße
- Schiene
- Binnenschiff
- Seeschiff
Die Schulungsinhalte ergeben sich aus 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN (analog auch für den Seeverkehr) sowie § 8 GbV.Die Schulung für den ersten Verkehrsträger umfasst 30 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Für jeden weiteren Verkehrsträger umfasst die Schulung zehn Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Melden Sie sich gleich direkt zur Prüfung Gefahrgutbeauftragte an.
Für die Prüfung sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Prüfung kann unabhängig von der Schulungsstätte und dem Wohnort bei jeder IHK abgelegt werden.
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl der ausgewählten Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (vier Verkehrsträger) bei Grundprüfungen, und 50 und 125 Minuten bei Verlängerungsprüfungen. Die Prüfungsdauer bei Ergänzungsprüfungen beträgt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel sind die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger zugelassen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Die Prüfung kann grundsätzlich nur in deutscher Sprache abgelegt werden.
Zulassung zur Prüfung
Zur Grundprüfung wird zugelassen, wer eine Grundschulung absolviert hat und darüber eine Lehrgangsbestätigung von seinem Schulungsveranstalter im Original vorlegen kann.
Wer bereits eine Grundprüfung bestanden hat, darf für weitere Verkehrsträger an einer Ergänzungsprüfung teilnehmen, wenn er einen gültigen IHK-Schulungsnachweis besitzt und für den oder die weiteren Verkehrsträger eine entsprechende Lehrgangsbestätigung als Original von seinem Schulungsveranstalter vorlegen kann.
Zur Verlängerungsprüfung wird zugelassen, wer einen gültigen IHK-Schulungsnachweis für die gleichen Verkehrsträger vorlegt, für die der Nachweis verlängert werden soll. Die Vorlage einer Lehrgangsbestätigung von einem Schulungsveranstalter ist nicht notwendig, da keine vorherige Teilnahme an einem Lehrgang vorgeschrieben ist.Die Verlängerungsprüfung muss vor Ablauf des IHK-Schulungsnachweises abgelegt werden, da ansonsten die Berechtigungen verfallen.
Bei Grund- und Ergänzungsprüfungen ist eine einmalige Wiederholungsprüfung ohne weitere Schulungsteilnahme zulässig.Bei Verlängerungsprüfungen ist eine mehrmalige Wiederholung bis zum Ablauf des Schulungsnachweises möglich.
Die Anmeldung zur Prüfung muss schriftlich erfolgen. Der Anmeldung ist beizufügen:
- Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen eine Kopie der Lehrgangsbestätigung (Original ist am Prüfungstag vorzulegen).
- Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen eine Kopie des IHK-Schulungsnachweises (Original ist am Prüfungstag vorzulegen).
Die Einladung erfolgt rechtzeitig zur Prüfung. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die IHK zu benachrichtigen.
Ausstellen von Schulungsnachweisen
Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Grund-/Ergänzungs- oder Verlängerungsprüfung wird von der IHK der nach der GbV vorgeschriebene Schulungsnachweis ausgestellt. Der Schulungsnachweis wird stets an den Prüfungsteilnehmer verschickt.
Vorläufige Prüfungstermine der IHK Niederbayern, Gebühren und weitere Informationen
Schriftliche Prüfung |
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Mittwoch, 20. März 2025 |
Mittwoch, 05. Juni 2025 |
Dienstag, 16. September 2025 |
Donnerstag, 20. November 2025 |
Im Rahmen dieser Prüfungstermine können Grund-, Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen abgelegt werden. Die Prüfungen finden jeweils ab 9:00 Uhr in der Geschäftsstelle der IHK Niederbayern in Passau statt (vorbehaltlich einer ausreichenden Teilnehmerzahl).
Weitere Termine erfolgen gegebenenfalls auf Anfrage.
Die Gebühr für die Prüfung - einschließlich der Ausstellung des Schulungsnachweises - beträgt für die Grund- und Ergänzungsprüfung 160 Euro und für die Verlängerungsprüfung 130 Euro.