Bildung und Qualifikation

Fachkraft für Gastronomie

Fachkräfte für Gastronomie beherrschen die Grundlagen des Gastronomie-Einmaleins: sie begrüßen und beraten die Gäste, servieren Getränke und Speisen. Sie lernen die Grundlagen in der Küche und alles Wichtige zur Gestaltung und Pflege von Gasträumen. Die Ausbildung beinhaltet einen viermonatigen Schwerpunkt entweder im Restaurantservice oder in der Systemgastronomie.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.

Berufliche Qualifikation

Fachkräfte für Gastronomie

  • mit Schwerpunkt Restaurantservice arbeiten insbesondere in Restaurants und Cafés, Gasthöfen oder Hotels mit Gastrobereichen oder auch beispielsweise bei Catering-Firmen,
  • mit Schwerpunkt Systemgastronomie arbeiten in Restaurantketten und anderen systematisiert arbeitenden Gastronomien,
  • beraten und bedienen Gäste,
  • schenken Getränke aus,
  • stellen einfache Speisen her und richten sie an bzw. arbeiten in der Küche nach Standards,
  • lagern Waren und überwachen Bestände,
  • wirken bei Verkaufsaktionen mit.

Inhalte der Berufsausbildung

  • Empfangen und Betreuen der Gäste
  • Servieren von Speisen und Getränken (Systemgastronomie: Selbstbedienungs-Countern)
  • Betreuung und Beratung von Gästen
  • Herstellen von Heiß- und Kaltgetränken, Ausschenken von Getränken
  • Lagerhaltung
  • Herstellen und Anrichten von einfachen Speisen
  • Anlass- und saisonbezogenes Herrichten und Pflege von Gasträumen und Wirtschaftsräumen
  • Verkaufsförderung
  • Bedienen von Kassen- und Bezahlsystemen
  • Nachhaltigkeit und Hygiene
  • Arbeiten im Team.

Verhältnis zwischen dem zweijährigen und den beiden dreijährigen Berufen:

Ausgelernte Fachkräfte für Gastronomie können anschließend mit der Ausbildung zum Fachmann für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie oder zum Fachmann für Systemgastronomie die nächste Stufe erreichen. Optimal vorbereitet auf diese Weiterqualifizierung ist, wer bereits den entsprechenden Schwerpunkt absolviert hat, das ist aber nicht zwingend. Wenn es zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb vereinbart wird, können dabei die kompletten 24 Monaten angerechnet werden - das ist aber kein Muss.

Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.

Artikelnr: 242145