Fahrradmonteur/-in
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen warten und reparieren Fahrräder, rüsten Zubehör- und Zusatzteile nach. Sie ändern Fahrräder im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten und durch Austausch von Komponenten. Auf Kundenwunsch montieren sie komplett neue Fahrräder aus Bauteilen, Baugruppen und Systemen. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Fahrradmonteure/ Fahrradmonteurinnen arbeiten in Betrieben des Zweiradhandels und des Zweiradhandwerks.
Berufliche Qualifikationen
Fahrradmonteure/Fahrradmonteurinnen
- halten Fahrräder und andere branchenüblichen Produkte instand,
- montieren und demontieren Bauteile, Baugruppen und Systeme,
- rüsten Fahrräder mit Zubehör- und Zusatzteilen aus,
- empfehlen Dienstleistungen, Waren und Produkte,
- beraten Kunden hinsichtlich Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,
- stellen Fahrräder aus Einzelkomponenten her.
Inhalte der Berufsausbildung
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebs
- Arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren von Arbeitsergebnissen
- Qualitätsmanagement
- Messen und Prüfen an Systemen
- Betriebliche und technische Kommunikation
- Kommunikation mit internen und externen Kunden
- Bedienen von Fahrrädern und Systemen
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrrädern sowie von Betriebseinrichtungen
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen
- Manuelles und maschinelles Bearbeiten
- Herstellen und Instandhalten von Systemen und Anlagen der Fahrradtechnik
- Bereitstellen von Waren und Dienstleistungen
Fortsetzung der Berufsausbildung
Nach abgeschlossener 2-jähriger Ausbildung (§ 11 der Verordnung über diesen Ausbildungsberuf) besteht für fertig ausgebildete Fahrradmonteure und -monteurinnen die Möglichkeit zur Fortsetzung der Ausbildung im Ausbildungsberuf "Zweiradmechaniker/-in, jedoch ausschließlich in der Fachrichtung "Fahrradtechnik".
Wird in weiteren zwei Jahren die Zweiradmechaniker-Ausbildung absolviert, so können von der vorher abgeleisteten Fahrradmonteur/-in-Ausbildung 18 Monate angerechnet werden. Die dort abgelegte Zwischen- und Abschlussprüfung wird als erfolgreich abgeschlossene Zwischenprüfung – das ist der erste Teil der "gestreckten Abschlussprüfung" - in der Zweiradmechaniker-Ausbildung gewertet.