Florist/-in
Floristinnen und Floristen sind aufgrund ihrer breitgefächerten Ausbildung qualifiziert im Umgang mit Blumen, Pflanzen und Pflanzenteilen. Sie ordnen sie in das botanische System ein und versorgen und pflegen diese fachgerecht. Sträuße, Gestecke und Pflanzungen fertigen sie nach Wünschen der Kunden unter Berücksichtigung der Grundlagen der Gestaltung und unter Beachtung von Umwelt-, Natur- und Artenschutz. Ein wichtiger Teil ihrer Berufstätigkeit ist die fachgerechte Kundenberatung und die Wahrnehmung kaufmännischer Funktionen. Floristen und Floristinnen sind vorwiegend im Floristen Fachhandel angestellt, zunehmend auch freiberuflich tätig. Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.
Berufliche Qualifikationen
Floristen und Floristinnen
- bestimmen, pflegen und versorgen Pflanzen und Blumen,
- beraten und bedienen Kunden,
- planen und gestalten Pflanzen- und Blumenschmuck und gehen dabei auf Kundenwünsche ein, insbesondere bei Sträußen, Gestecken, Kränzen, Girlanden, Pflanzungen sowie bei Trauer-, Hochzeits-, Tisch- und Raumschmuck,
- beschaffen und lagern Waren und überwachen die Bestände,
- beherrschen Grundlagen der betrieblichen Kalkulation und des kaufmännischen Rechnens.
Inhalte der Berufsausbildung
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Arbeits- und Tarifrecht, Personalwesen
- Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Planen von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Pflegen von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
- Bestimmen und Einordnen, Versorgen und Pflegen von Pflanzen und Pflanzenteilen
- Gestalten von Pflanzen- und Blumenschmuck
- Anwenden berufsbezogener rechtlicher Vorschriften; Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Fachhandel
- Beschaffung und Lagern von Waren: Einkauf, Warenannahme, Lagerung und Bestandsüberwachung
- Beratung und Verkauf: Verkaufsförderung und -vorbereitung, Beraten und Bedienen von Kunden
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Bitte informieren Sie sich auch rechtzeitig zu den Prüfungsterminen.