Koch/Köchin
Koch/Köchin (AO 1998)
Die Abschlussprüfung beinhaltet schriftliche Prüfungsfächer sowie eine mündliche Prüfung.
Termine Abschlussprüfung
Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | 26. und 27. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2025 | 6. und 7. Mai 2025 | 08:00 Uhr |
Die mündlichen Prüfungen finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
---|---|
schriftliche Abschlussprüfung | |
Technologie | 90 Minuten |
Warenwirtschaft | 60 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Koch/Köchin (AO 2022)
(gültig für alle Auszubildenden, die ab dem 1. August 2022 neu in die Ausbildung starten)
Bei dem Ausbildungsberuf Koch/Köchin gibt es keine Zwischenprüfung, sondern die gestreckte Abschlussprüfung. Diese besteht aus den zeitlich auseinanderfallenden Teilen 1 und 2.
Termine Abschlussprüfung Teil 1
Das Prüfungsergebnis aus Teil 1 wird bei Bestehen der Abschlussprüfung nach Teil 2 im Prüfungszeugnis aufgeführt.
Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | 26. und 27. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2025 | 6. und 7 Mai 2025 | 08:00 Uhr |
Winter 2025/2026 | 25. und 26. November 2025 | 08:00 uhr |
Sommer 2026 | 28. und 29. April 2026 | 08:00 Uhr |
Die mündlich/praktischen Prüfungen finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Termine Abschlussprüfung Teil 2
Prüfung | schriftliche Abschlussprüfung | Prüfungsbeginn |
---|---|---|
Winter 2024/2025 | 26. und 27. November 2024 | 08:00 Uhr |
Sommer 2025 | 6. und 7. Mai 2025 | 08:00 Uhr |
Winter 2025/2026 | 25. und 26. November 2025 | 08:00 Uhr |
Sommer 2026 | 28. und 29. April 2026 | 08:00 Uhr |
Die mündlich/praktischen Prüfungen finden statt:
- Sommerprüfung: im Zeitraum Mitte Juni bis Juli eines Jahres
- Winterprüfung: im Januar des darauf folgenden Jahres
Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Sie finden auf der Website der IHK Niederbayern Informationen zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung .
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 1
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
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schriftliche Abschlussprüfung | |
Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 60 Minuten |
mündlich/praktische Abschlussprüfung | |
Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten | 240 Minuten |
Prüfungsbereiche der Abschlussprüfung Teil 2
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
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schriftliche Abschlussprüfung | |
Produkte, Lagerhaltung und Warenwirtschaft | 90 Minuten |
Technologie, Gästeinformation und Arbeiten im Team | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
mündlich/praktische Abschlussprüfung | |
Planen, Zubereiten und Präsentieren eines Drei-Gänge-Menüs | 360 Minuten |
Zusatzqualifikation
Inhalt der Zusatzqualifikation gem. § 18 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin”
- (1) Über das in § 5 beschriebene Ausbildungsberufsbild hinaus kann die Ausbildung in der Zusatzqualifikation Vertiefung für vegetarische und vegane Küche vereinbart werden.
- (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in Anlage 2 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin” genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Prüfung der Zusatzqualifikation gem. § 19 der Ausbildungsordnung “Koch/Köchin”
- (1) Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Die Prüfung findet im zeitlichen Zusammenhang mit Teil 2 der Abschlussprüfung als gesonderte Prüfung statt.
- (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in Anlage 2 der Ausbildungsordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
- (3) In der Prüfung der Zusatzqualifikation hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- vegetarische und vegane Speisen, Gerichte und Menüs zusammenzustellen und zuzubereiten,
- die besonderen Anforderungen an die vegetarische und vegane Küche zu beschreiben und
- Gäste unter besonderer Berücksichtigung ihrer individuellen Ernährungsweise zu beraten.
- (4) Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
- (5) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.
- (6) Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn die Prüfungsleistung mit mindestens “ausreichend” bewertet worden ist.
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung über unser Online-Portal “ServicePoint.Bildung” zur Abschlussprüfung Teil 2 haben Ausbildungsbetriebe bzw. Prüflinge die Möglichkeit anzugeben, ob eine Prüfung in der Zusatzqualifikation gewünscht ist. Falls ja, wird die Möglichkeit zur schriftlichen Anmeldung gegeben. Nach der verbindlichen Anmeldung wird die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit € 190,-- € fällig.
Kaufmännisches Prüfungswesen
AnsprechpartnerElke Bauer
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