Externenprüfung

Zulassung zur Externenprüfung

Wer keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert hat, ist nach § 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn er nachweist, dass er mindestens das 1,5-fache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Eine einschlägige Berufstätigkeit liegt dann vor, wenn die für den betreffenden Beruf charakteristischen Arbeiten in der Praxis ausgeübt worden sind. Als charakteristische Arbeiten gelten die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen festgelegten Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Dauer der Ausbildung
gemäß Ausbildungsordnung
Erforderliche
Praxis
2 Jahre3 Jahre
3 Jahre4 ½ Jahre
3 ½ Jahre5 ¼ Jahre

Der Besuch eines Lehrgangs oder einer anderen theoretischen Bildungsmaßnahme kann nicht als Ersatz für fehlende Praxis gelten, sondern ist als sinnvolle und zweckmäßige Ergänzung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung anzusehen.

Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in der Regel der Wohnsitz.

Die Zulassung muss schriftlich beantragt werden. Folgende Unterlagen/Nachweise sind dem Antrag beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf mit beruflichem Werdegang einschließlich Zeitangaben
  • Arbeitszeugnisse über die berufliche Tätigkeit mit Aufgabenbeschreibung
  • Zeugnisse allgemeinbildender Schulen (z. B. Realschule)
  • Prüfungszeugnisse der Berufsausbildung (falls vorhanden)

Die IHK Niederbayern behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen und Nachweise anzufordern.

Fristen für die Antragstellung:

  • für Teil 1 Abschlussprüfung Frühjahr: Ende September des Vorjahres
  • für Teil 1 Abschlussprüfung Herbst: Ende Mai
  • für die Abschlussprüfung (auch Teil 2 Abschlussprüfung) Sommer: Anfang Januar
  • für die Abschlussprüfung (auch Teil 2 Abschlussprüfung) Winter: Ende Juli

Die Abschlussprüfungen im Sommer finden von Mai bis Juli statt. Die Abschlussprüfung im Winter von November bis Februar. Informationen zu den bundeseinheitlichen Prüfungsterminen der jeweiligen Ausbildungsberufe finden Sie hier.

Artikelnr: 243907

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