Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Der/Die Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen ist qualifiziert für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.
DQR-Einstufung
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
- Kaufmännische, verwaltende, medizinische oder handwerkliche Ausbildung des Gesundheits- und Sozialwesen (Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) + 1 Jahr Berufspraxis
oder - Andere Ausbildung des Gesundheits- und Sozialwesens (Bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelt) + 1 Jahr Berufspraxis
oder - Einschlägiges Hochschulstudium + 2 Jahre Berufspraxis
oder - Kaufmännische, verwaltende, hauswirtschaftliche Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
oder - 5 Jahre Berufspraxis
Hinweise:
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Die Berufspraxis nach Absatz 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss “zum Geprüften Fachwirt/ zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen” muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Schriftliche Prüfung
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
II. Mündliche Prüfung
Präsentation eines selbst wählbaren Themas aus dem Bereich "Führen und Entwickeln von Personal" mit anschließendem Fachgespräch.
Prüfungstermine
Frühjahr | Herbst |
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25./26. März 2025 | 20./21. Oktober 2025 |
23./24. März 2026 | 19./20. Oktober 2026 |
23./24. März 2027 | 18./19. Oktober 2027 |
Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr |
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Gesamtprüfung | 650 € |
Wiederholungsprüfung | anteilige Gebühr |
Ausbildereignung
Wer den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Ausbildereignungsprüfung
Vorbereitung auf die Prüfung
Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsverordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 961 KB) der IHK Niederbayern.