IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen

Der/Die Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen ist qualifiziert für Führungsaufgaben in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten sowie in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen, Versicherungen etc.

DQR-Einstufung

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfte/-r Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen erfolgt über unser Online-Portal.

Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:

  • Kaufmännische, verwaltende, medizinische oder handwerkliche Ausbildung des Gesundheits- und Sozialwesen (Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung) + 1 Jahr Berufspraxis
    oder
  • Andere Ausbildung des Gesundheits- und Sozialwesens (Bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelt) + 1 Jahr Berufspraxis
    oder
  • Einschlägiges Hochschulstudium + 2 Jahre Berufspraxis
    oder
  • Kaufmännische, verwaltende, hauswirtschaftliche Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
    oder
  • 5 Jahre Berufspraxis

Hinweise:

  • Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
  • Die Berufspraxis nach Absatz 1 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss “zum Geprüften Fachwirt/ zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen” muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Schriftliche Prüfung

  • Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  • Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  • Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  • Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  • Führen und Entwickeln von Personal
  • Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen

II. Mündliche Prüfung
Präsentation eines selbst wählbaren Themas aus dem Bereich "Führen und Entwickeln von Personal" mit anschließendem Fachgespräch.

Prüfungstermine

FrühjahrHerbst
25./26. März 202520./21. Oktober 2025
23./24. März 202619./20. Oktober 2026
23./24. März 202718./19. Oktober 2027

Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.

Prüfungsgebühren

PrüfungPrüfungsgebühr
Gesamtprüfung650 €
Wiederholungsprüfunganteilige Gebühr

Ausbildereignung

Wer den Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit. Ausbildereignungsprüfung

Vorbereitung auf die Prüfung

Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsverordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 961 KB) der IHK Niederbayern.

Artikelnr: 240805