IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/-r Küchenmeister/-in

Dem Küchenmeister/Der Küchenmeisterin kommt im Betrieb eine zentrale Bedeutung zu. Er/Sie kalkuliert, erstellt und kontrolliert die ausgehenden Erzeugnisse. Er/Sie ist für störungsfreies und termingerechtes Arbeiten sowie für das Einhalten der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch die Gestaltungen von Arbeitssystemen und Prozessen hat er/sie einen reibungslosen Arbeitsablauf in der Küche sicherzustellen.

DQR-Einstufung

Der IHK-Abschluss zum/zur “Geprüften Küchenmeister/-in” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.

Ziel der Prüfung

Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin soll in der Prüfung nachweisen, dass er/sie als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert handelt und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellt.

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.

  • Registrieren Sie sich im Portal.
  • Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
  • Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:

I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

II. Wirtschaftsbezogene Qualifikation

  • 3-jährige Ausbildung + 1 Jahr Berufspraxis
    oder
  • 2-jährige Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
    oder
  • 4 Jahre Berufspraxis

III. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
    und
  • 1 weiteres Jahr Berufspraxis (wenn Ausbildung vorhanden)
    oder
  • 2 weitere Jahre Berufspraxis (wenn keine Ausbildung vorhanden)

IV. Praktische Prüfung

  • Ablegen des Prüfungsteils "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen"
    und
  • Ablegen des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen"
    und
  • 2 weitere Jahre Berufspraxis (wenn Ausbildung vorhanden)
    oder
  • 4 weitere Jahre Berufspraxis (wenn keine Ausbildung vorhanden)

Hinweise:

  • Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
  • Der Prüfungsteil "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" ist durch eine Prüfung Ausbilder-Eignungsprüfung gemäß der Ausbilder Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

I. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen

II. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

III. Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflegen
  • Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
  • Gäste beraten und Produkte vermarkten

IV. Praktische Prüfung

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.

Die Termine für die Praktische Prüfung teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.

Prüfungsgebühren

PrüfungPrüfungsgebühr
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen280 €
Handlungsspezifische Qualifikationen240 €
Praktische Prüfung240 €
Wiederholungsprüfunganteilige Gebühr

Vorbereitung auf die Prüfung

Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsverordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.

Artikelnr: 241164