Geprüfte Personalfachkaufleute
Geprüfte Personalfachkaufleute sind qualifiziert, verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Sie beraten qualifiziert und begleiten Prozesse. Insbesondere beherrschen sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit und gestalten verantwortlich die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing. Sie übernehmen verantwortliche Funktionen in der Aus- und Weiterbildung und zeichnen sich durch fachspezifische Kommunikations- und Managementkompetenzen aus.
DQR-Einstufung
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfte/-r Personalfachkaufmann/Personalfachkauffrau” und ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-frau erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
- 3-jährige Ausbildung der Personaldienstleistungswirtschaft + 1 Jahr Berufspraxis
oder - Kaufmännische oder verwaltende Ausbildung + 2 Jahre Berufspraxis
oder - Ausbildung + 3 Jahre Berufspraxis
oder - 5 Jahre Berufspraxis
Hinweise:
- Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung muss der Teilnehmer den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung erbringen. Ausbildereignungsprüfung
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Die Berufspraxis muss im Personalwesen absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Personalfachkaufmannes/einer Geprüften Personalfachkauffrau haben.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
- Prozesse im Personalwesen gestalten
- Projekte planen und durchführen
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
- Beraten und Fachgespräche führen
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
- individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
- Sozialversicherungsrecht anwenden
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten
- Personalbeschaffung durchführen
- administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
III. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen.
IV. Personal- und Organisationsentwicklung steuern
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen
- zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten
- betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen
Prüfungstermine
- 29. und 30. Oktober 2025
- 28. und 29. Oktober 2026
- 25. und 26. Oktober 2027
Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr |
---|---|
Gesamtprüfung | 650 € |
Wiederholungsprüfung | anteilige Gebühr |
Vorbereitung auf die Prüfung
Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.