Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in
Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen.
DQR-Einstufung
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Geprüfte/-r Bankfachwirt/-in” und ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Prüfung zum/zur Geprüften Bankfachwirt/-in erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
- Ausbildung als Bankkaufmann oder Sparkassenkaufmann + 2 Jahre Berufspraxis in der Kreditwirtschaft
oder - Kaufmännische oder Verwaltende Ausbildung + 3 Jahre Berufspraxis in der Kreditwirtschaft
oder - 6 Jahre Berufspraxis in der Kreditwirtschaft
Hinweise:
- Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
- Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Grundlegende Qualifikationen
- Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaft
- Recht
II. Spezielle Qualifikationen
- Privatkundengeschäft
oder - Immobiliengeschäft
oder - Firmenkundengeschäft
III. Praxisorientiertes Fachgespräch
Prüfungstermine
Prüfungsteil | Prüfungstermine |
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Prüfungsteil: Grundlegende Qualifikationen | 18./19.03.2025 16./17.03.2026 15./16.03.2027 |
Prüfungsteil: Spezielle Qualifikationen | 19.03.2025 17.03.2026 16.03.2027 |
Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr |
---|---|
Gesamtprüfung | 650 € |
Sparkassenfachwirte mit Freistellung | 500 € |
Wiederholungsprüfung | anteilige Gebühr |
Vorbereitung auf die Prüfung
Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.