Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Fahrzeuginterieur-Mechanik - Bachelor Professional für Fahrzeuginterieur-Mechanik
Industriemeister/-innen der Fachrichtung Fahrzeuginterieur – Mechanik steuern und organisieren Arbeitsprozesse in der Anfertigung und der Montage z. B. von Fahrzeugsitzen, Innenverkleidungen, Abdichtungen, Bedienelementen und Bodenbelägen. Sie stellen die Qualität der ausgeführten Arbeiten sicher und leiten Mitarbeiter und Auszubildende an. Sie sind in Unternehmen der Automobilzulieferindustrie und in Betrieben des Kraftfahrzeug-, Flugzeug-, Eisenbahn-, und Schiffbaus beschäftigt.
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
- Registrieren Sie sich im Portal.
- Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
- Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
1. Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
- Ausbildung als Fahrzeuginnenausstatter, Fahrzeuginterieur Mechanik
ODER - einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann
ODER - Ausbildung in einem anderen Bereich + 1 Jahr Berufspraxis im Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter
ODER - 4 Jahre Berufspraxis im Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter,
2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Bereich Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter, … + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” + Ausbildereignung (AdA)
Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
Prüfungsfächer
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
(Schriftliche Prüfungen mit jeweils 90 Minuten)
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben mit jeweils 240 Minuten und einem situationsbezogenen Fachgespräch in den folgenden Handlungsbereichen:
- Handlungsbereich "Technik"
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik - Handlungsbereich "Organisation"
- betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Prüfungstermine
Prüfungsteil | schriftliche Prüfungstermine |
---|---|
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (1. Teilprüfung) | Frühjahr: 29.+30.04.2025 29.+30.04.2026 28.+29.04.2027 Herbst: 05.+06.11.2025 05.+06.11.2026 21.+22.10.2027 |
Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung) | Frühjahr: voraussichtlich ab Mai 2027 Herbst: ----- |
Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr |
---|---|
1. Teilprüfung: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | 350 € |
2. Teilprüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen | 370 € |
Ausbildereignungsprüfung | 220 € |
Wiederholungsprüfung | anteilige Gebühr |
Meisterschule/Vorbereitung auf die Prüfung
Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.