IHK-Fortbildungsprüfung

Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Fahrzeuginterieur-Mechanik - Bachelor Professional für Fahrzeuginterieur-Mechanik

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Fahrzeuginterieur – Mechanik steuern und organisieren Arbeitsprozesse in der Anfertigung und der Montage z. B. von Fahrzeugsitzen, Innenverkleidungen, Abdichtungen, Bedienelementen und Bodenbelägen. Sie stellen die Qualität der ausgeführten Arbeiten sicher und leiten Mitarbeiter und Auszubildende an. Sie sind in Unternehmen der Automobilzulieferindustrie und in Betrieben des Kraftfahrzeug-, Flugzeug-, Eisenbahn-, und Schiffbaus beschäftigt.

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung

Anmeldung und Zulassung zur Prüfung erfolgt über unser Online-Portal.

Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.

  1. Registrieren Sie sich im Portal.
  2. Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
  3. Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
1. Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“

  • Ausbildung als Fahrzeuginnenausstatter, Fahrzeuginterieur Mechanik
    ODER
  • einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann
    ODER
  • Ausbildung in einem anderen Bereich + 1 Jahr Berufspraxis im Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter
    ODER
  • 4 Jahre Berufspraxis im Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter,

2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“

  • 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Bereich Fahrzeuginterieur, Fahrzeuginnenausstatter, … + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” + Ausbildereignung (AdA)

Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.

Prüfungsfächer

I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
(Schriftliche Prüfungen mit jeweils 90 Minuten)

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben mit jeweils 240 Minuten und einem situationsbezogenen Fachgespräch in den folgenden Handlungsbereichen:

  • Handlungsbereich "Technik"
    - Betriebstechnik
    - Fertigungstechnik
    - Montagetechnik
  • Handlungsbereich "Organisation"
    - betriebliches Kostenwesen
    - Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
    - Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
  • Handlungsbereich "Führung und Personal"
    - Personalführung
    - Personalentwicklung
    - Qualitätsmanagement

Prüfungstermine

Prüfungsteilschriftliche Prüfungstermine
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (1. Teilprüfung)Frühjahr:
29.+30.04.2025
29.+30.04.2026
28.+29.04.2027

Herbst:
05.+06.11.2025
05.+06.11.2026
21.+22.10.2027
Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung)Frühjahr:
voraussichtlich ab Mai 2027

Herbst:
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Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.

Prüfungsgebühren

PrüfungPrüfungsgebühr
1. Teilprüfung: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen350 €
2. Teilprüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen370 €
Ausbildereignungsprüfung220 €
Wiederholungsprüfunganteilige Gebühr

Meisterschule/Vorbereitung auf die Prüfung

Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.

Rechtsgrundlagen

Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.

Artikelnr: 240933