Geprüfte/-r Industriemeister/-in – Fachrichtung Elektrotechnik
Industriemeister/-innen der Fachrichtung Elektrotechnik übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionsbereichen der Elektroindustrie oder verwandten Branchen, insbesondere in der Produktion und Fertigung. Sie sind in der Mittelfunktion zwischen der kaufmännischen Verwaltung und der Produktion, zwischen der Betriebsleitung und den Mitarbeitern, dafür zuständig, dass die gesetzten Produktionsziele nach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden. Sie erledigen planende und organisatorische Arbeiten und überwachen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Fertigungseinrichtungen in Werkstätten und Produktionshallen.
DQR-Einstufung
Der IHK-Abschluss “Geprüfte/-r Industriemeister/-in - Fachrichtung Elektrotechnik” ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) der Niveau-Stufe 6 (Bachelorabschluss der Hochschule) zugeordnet.
Anmeldung und Zulassung zur Prüfung
Die Prüfungsanmeldung erfolgt über unser Online-Portal.
Hinweis: Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin.
- Registrieren Sie sich im Portal.
- Stellen Sie einen Zulassungsantrag.
- Wurden Sie zur Prüfung zugelassen, melden Sie sich zum gewünschten Prüfungstermin an.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Teilnahme an den Prüfungen möglich ist:
1. Teilprüfung „Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen“
- Ausbildung im Elektrobereich
oder - Ausbildung in einem anderen Bereich + ½ Jahr Berufspraxis im Elektrobereich
oder - 4 Jahre Berufspraxis im Elektrobereich
2. Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“
- 1 weiteres Jahr Berufspraxis im Elektrobereich + abgelegte Prüfung “Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” + Ausbildereignung (AdA)
Hinweis:
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden.
Prüfungsfächer
I. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
(Schriftliche Prüfungen mit jeweils 90 Minuten)
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
II. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Situationsaufgaben mit jeweils 240 Minuten und einem situationsbezogenen Fachgespräch in den folgenden Handlungsbereichen:
- Handlungsbereich "Technik"
- Automatisierungs- und Informationstechnik
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik - Handlungsbereich "Organisation"
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz - Handlungsbereich "Führung und Personal"
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Prüfungstermine
Prüfungsteil | schriftliche Prüfungstermine | schriftliche Prüfungstermine |
---|---|---|
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (1. Teilprüfung) | Frühjahr: 29.+30.04.2025 29.+30.04.2026 | Herbst: 05.+06.11.2025 05.+06.11.2026 |
Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung) | Frühjahr: 15.+16.05.2025 21.+22.05.2026 | Herbst: 11.+12.11.2025 12.+13.11.2026 |
Die mündlichen Prüfungstermine teilen wir mit der Prüfungseinladung oder gerne auf Anfrage mit.
Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr |
---|---|
1. Teilprüfung: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen | 350 € |
2. Teilprüfung: Handlungsspezifische Qualifikationen | 370 € |
Ausbildereignungsprüfung | 220 € |
Wiederholungsprüfung | anteilige Gebühr |
Meisterschule/Vorbereitung auf die Prüfung
Grundsätzlich ist der Besuch eines Lehrgangs keine Pflicht. Aufgrund der Komplexität und der Menge des Prüfungsstoffes ist die strukturierte Vorbereitung aber sehr empfehlenswert. Der Link zum Lehrgangsanbieter enthält die uns bekannten Bildungsanbieter, die auf diese Prüfung vorbereiten.
Rechtsgrundlagen
Die Durchführung der Prüfung ist in der entsprechenden Prüfungsordnung geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Niederbayern.