Bildung und Qualifikation

IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

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© Andrey Popov

Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion und Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.

Wer übt ein Bewachungsgewerbe aus?

Gewerbsmäßige Bewachung übt aus, wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkungen Dritter bewacht.

Bewachung setzt ein aktives Handeln voraus, also eine zielgerichtete, den Schutz des fremden Lebens oder Eigentums bezweckende Tätigkeit.

Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf, es reicht von der Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, dem Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken.

Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Die Sachkundeprüfung muss von jedem Unternehmer und seinen Mitarbeitern erfolgreich absolviert werden, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben will:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Einzelhandelsdetektive)
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (beispielsweise Türsteher)
  • Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen) in leitender Funktion
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion

Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. So wird nachgewiesen, dass die in den oben genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifische Pflichten und Befugnisse erworben haben und diese außerdem praktisch anwenden können.

Bitte beachten: Die Sachkundeprüfung muss vor der Ausübung dieser Tätigkeiten erfolgreich abgelegt worden sein.

Personen mit folgenden Prüfungszeugnissen oder Nachweisen sind von der Sachkundeprüfung befreit:

  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse, die auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 4, 53 des Berufsbildungsgesetzes oder nach den §§ 25, 42 der Handwerksordnung erworben wurden,
  • Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse auf Grund von Rechtsvorschriften, die von den Industrie- und Handelskammern nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden sind,
  • Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) und für Feldjäger in der Bundeswehr

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Dokumenten, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen:

Rahmenstoffplan: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Vorbereitungskurs: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Literaturliste: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

Artikelnr: 240110