IHK-Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken, Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften in leitender Funktion und Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion ist eine Sachkundeprüfung erforderlich.
Wer übt ein Bewachungsgewerbe aus?
Gewerbsmäßige Bewachung übt aus, wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkungen Dritter bewacht.
Bewachung setzt ein aktives Handeln voraus, also eine zielgerichtete, den Schutz des fremden Lebens oder Eigentums bezweckende Tätigkeit.
Das Bewachungsgewerbe weist ein breites Spektrum von Tätigkeiten auf, es reicht von der Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung über den Veranstaltungsdienst, die Fluggastkontrolle, die Durchführung von Geld- und Werttransporten, dem Personenschutz bis hin zur Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie Kernkraftwerken.
Die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
Die Sachkundeprüfung muss von jedem Unternehmer und seinen Mitarbeitern erfolgreich absolviert werden, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben will:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.)
- Schutz vor Ladendieben (sogenannte Einzelhandelsdetektive)
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (beispielsweise Türsteher)
- Bewachungen von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünfte nach Asylgesetz oder andere amtliche Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen) in leitender Funktion
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil. So wird nachgewiesen, dass die in den oben genannten Bereichen tätigen Personen Kenntnisse über die für die Ausübung dieser Tätigkeiten notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifische Pflichten und Befugnisse erworben haben und diese außerdem praktisch anwenden können.
Bitte beachten: Die Sachkundeprüfung muss vor der Ausübung dieser Tätigkeiten erfolgreich abgelegt worden sein.
Personen mit folgenden Prüfungszeugnissen oder Nachweisen sind von der Sachkundeprüfung befreit:
- Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse, die auf Grund von Rechtsverordnungen nach den §§ 4, 53 des Berufsbildungsgesetzes oder nach den §§ 25, 42 der Handwerksordnung erworben wurden,
- Für das Bewachungsgewerbe einschlägige Abschlüsse auf Grund von Rechtsvorschriften, die von den Industrie- und Handelskammern nach § 54 des Berufsbildungsgesetzes erlassen worden sind,
- Abschlüsse im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeivollzugsdienst, auch im Bundesgrenzschutz und in der Bundespolizei, für den mittleren Justizvollzugsdienst, für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe) und für Feldjäger in der Bundeswehr
Die Sachkundeprüfung wird von den IHKs abgenommen. Teilweise bilden mehrere IHKs einen gemeinsamen Prüfungsausschuss.
Ein Ablegen der Sachkundeprüfung ist bei jeder IHK möglich. Die Anmeldung hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Die Sachkundeprüfung kann an folgendenTerminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden.
Darüber hinaus sind keine Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift werden empfohlen. Wie sich der Bewerber auf die Prüfung vorbereitet, ist ihm freigestellt. Allerdings ist das Bestehen der schriftlichen Prüfung Zulassungsvoraussetzung für den mündlichen Prüfungsteil.
Die Sachkundeprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 120 Minuten und einer mündlichen Prüfung von etwa 20 Minuten pro Prüfling. In der mündlichen Prüfung können bis zu 5 Prüflinge gemeinsam geprüft werden. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer auch den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Die Sachkundeprüfung hat insgesamt nur bestanden, wer sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Darüber stellt die IHK Niederbayern eine Bescheinigung aus, die als Nachweis der Sachkunde der Behörde (in der Regel: Landratsamt oder kreisfreie Stadt) vorzulegen ist.
Die Prüfung kann wiederholt werden. Allerdings muss die mündliche Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung erfolgreich abgelegt worden sein, da sonst die Sachkundeprüfung insgesamt als nicht bestanden gilt.
Bitte beachten: Das Bestehen der schriftlichen Prüfung reicht nicht aus, um Bewachungstätigkeiten auszuüben. Nur wer die schriftliche und (innerhalb von zwei Jahren) auch die mündliche Prüfung bestanden hat, erfüllt die Voraussetzungen.
Gegenstand der Sachkundeprüfung sind folgende Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht,
- Bürgerliches Gesetzbuch,
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen,
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, einschl. Brandschutz
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt, und
- Grundzüge der Sicherheitstechnik.
Für den schriftlichen Prüfungsteil werden aus diesen Sachgebieten bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben (zu bundeseinheitlichen Prüfungsterminen) gestellt.
In der mündlichen Prüfung wird der Schwerpunkt auf die Sachgebiete "Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerbe- und Datenschutzrecht" und "Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt" gelegt. Weitere Informationen zum Ablauf und den anfallenden Gebühren enthalten das Anmeldeformular für die Sachkundeprüfung, die Terminübersicht und die Prüfungsordnung der IHK Niederbayern.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie in den folgenden Dokumenten, die Ihnen zum Download zur Verfügung stehen:
Rahmenstoffplan: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe