IHK-Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung der Gewerbeordnung sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Finanzanlagenvermittler vor. Künftig müssen Finanzanlagenvermittler ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen. Dies gilt seit 1. August 2014 auch für Honorar-Finanzanlagenberater. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34 f Absatz 2 Nr. 4 auch in Verbindung mit § 34 h Absatz 1 Satz 4 der Gewerbeordnung (GewO) erbringt der Prüfling den Nachweis, dass er über die erforderlichen fachspezifischen Produkt- und Beratungskenntnisse verfügt, um die in § 34 f Absatz 1 beziehungsweise § 34 h Absatz 1 der GewO genannten Tätigkeiten auszuüben.
Inhalte der Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
Schriftlicher Prüfungsteil:
Allgemeiner Teil (Kenntnisse für Beratung und Vermittlung von Finanzanlageprodukten) und Kenntnisse in den drei Kategorien:
- offene Investmentvermögen (Kategorie 1)
- geschlossene Investmentvermögen (Kategorie 2)
- Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (Kategorie 3)
Praktischer Prüfungsteil:
Simulation eines Kundenberatungsgesprächs (Rollenspiel): Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten kann.
Befreiung von der Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler
Generelle Befreiung von der Sachkundeprüfung
Folgende Berufsqualifikationen und deren Vorläufer oder Nachfolger werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt (§ 4 FinVermV)
1. Abschlusszeugnisals
- geprüfter Bankfachwirt (IHK)
- als geprüfter Fachwirt Versicherungen und Finanzen (IHK)
- als geprüfter Investment-Fachwirt (IHK)
- als geprüfter Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
- als Bank- oder Sparkassenkaufmann
- als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen "Fachrichtung Finanzberatung" oder
- als Investmentfondskaufmann
2. Abschlusszeugnis
- eines betriebswirtschaftlichen Studiengangs der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanzdienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) oder
- als Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung,
- als Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an der Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder -vermittlung vorliegt
3. Abschlusszeugnis
als Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK), wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich Anlageberatung oder -vermittlung vorliegt
Befreiung von der praktischen Sachkundeprüfung
Die Befreiung ist ausschließlich für den Teilbereich offene Investmentvermögen (Kategorie 1) möglich. Der praktische Teil der Sachkundeprüfung ist nicht zu absolvieren, wenn der Prüfling
- eine Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GewO oder eine Erlaubnis gemäß § 34 e Abs. 1 GewO hat,
- die Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung (IHK)" erfolgreich abgelegt hat
- oder einen vor dem 1. Januar 2009 abgelegten Abschluss als Versicherungsfachmann (BWV) besitzt.
Besitzt der Gewerbetreibende bereits eine eingeschränkte Erlaubnis, die er auf weitere Produktkategorien erweitern will, ist die Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ebenfalls möglich.
Die Sachkundeprüfungen kann an den folgenden Terminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden:
Prüfungstermine | Anmeldeschluss |
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24. und 25. Juli 2024 in Passau | 10. Juli 2024 |
23. und 24. Oktober 2024 in Passau | 9. Oktober 2024 |
22. und 23. Januar 2025 in Passau | 8. Januar 2025 |
23. und 24. April 2025 in Passau | 9. April 2025 |
23. und 24. Juli 2025 in Passau | 9. Juli 2025 |
22. und 23. Oktober 2025 in Passau | 8. Oktober 2025 |
Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular, um sich für die Prüfung zu registrieren.
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der Art der Prüfung:
Prüfungsart | Prüfungsgebühr |
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Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (drei Kategorien) | 360 Euro |
Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (zwei Kategorien) | 310 Euro |
Vollprüfung mit praktischem Prüfungsteil (eine Kategorie) | 270 Euro |
Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (drei Kategorien) | 270 Euro |
Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (zwei Kategorien) | 230 Euro |
Teilprüfung ohne praktischen Prüfungsteil (eine Kategorie) | 190 Euro |
Wiederholungsprüfung des praktischen Prüfungsteils | 170 Euro |
Zeitlicher Ablauf der Prüfung:
Tag 1 | Tag 2 |
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theoretische Prüfung | - praktische Prüfung - 20 Minuten - Kundengespräch |