Sachkundeprüfung für freiverkäufliche Arzneimittel
Nach dem Arzneimittelgesetz darf der Einzelhandel mit Arzneimitteln, die zum Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben sind (freiverkäufliche Arzneimittel), nur betrieben werden, wenn eine zur Vertretung des Unternehmens gesetzlich berufene oder eine von dem Unternehmer mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person mit der erforderlichen Sachkenntnis vorhanden sein.
Prüfungstermin und Anmeldung
Die Sachkundeprüfungen kann an den folgenden Terminen bei der IHK Niederbayern abgelegt werden:
Prüfungstermin | Anmeldeschluss |
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6. November 2024 in Passau | 23. Oktober 2024 |
11. Februar 2025 in Passau | 27. Januar 2025 |
6. Mai 2025 in Passau | 21. April 2025 |
8. Juli 2025 in Passau | 23. Juni 2025 |
11. November 2025 in Passau | 27. Oktober 2025 |
Die Prüfungsgebühr beträgt 77 Euro. Bitte nutzen Sie das beigefügte Anmeldeformular, um sich für die Prüfung zu registrieren.
Befreiung von der Prüfung und Anerkennung anderer Nachweise
Personen, die über ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen verfügen, sind von der Sachkundeprüfung "befreit":
- Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Humanmedizin, Veterinärmedizin in Verbindung mit den Nachweisen nach § 15 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes,
- Hochschulstudium der Pharmazie oder die pharmazeutische Vorprüfung (Apothekerassistent),
- nach Hochschulstudium der Veterinärmedizin abgelegte tierärztliche Prüfung, soweit es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind,
- pharmazeutisch-technischer Assistent,
- Drogist oder Apothekenhelfer.
Pflanzendrogen in der Prüfung
Die folgenden Pflanzendrogen können in der Sachkundeprüfung "Freiverkäufliche Arzneimittel" geprüft werden:
Anisfrüchte | Malvenblüten | Kümmelfrüchte |
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Arnikablüten | Melissenblätter | Rosmarinblätter |
Bärentraubenblätter | Mistelkraut | Salbeiblätter |
Baldrianwurzel | Pfefferminzblätter | Schachtelhalmkraut |
Birkenblätter | Primelwurzel | Schafgarbenkraut |
Brennnesselkraut | Ringelblumenblüten | Spitzwegerichkraut |
Eibischwurzel | Fenchelfrüchte | Süßholzwurzel |
Eichenrinde | Flohsamen | Tausendgüldenkraut |
Enzianwurzel | Gewürznelken | Thymiankraut |
Kürbissamen | Hagebutten | Wacholderbeeren |
Lavendelblüten | Heidelbeerfrüchte | Weißdornblätter m. Blüten |
Leinsamen | Holunderblüten | Wermutkraut |
Lindenblüten | Hopfenzapfen | |
Löwenzahnwurzel m. Kraut | Kamillenblüten |
Prüfungsverfahren
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Sie dauert 75 Minuten, besteht aus 50 Single-Choice-Fragen und der Bestimmung von fünf Drogen anhand von Abbildungen. Dabei müssen der Name der Droge, der Hauptinhaltsstoff und das Hauptanwendungsgebiet angegeben werden. Zum Bestehen der Prüfung ist mindestens die Hälfte der möglichen Punkte notwendig. Bei Nichtbestehen der Prüfung ist eine Wiederholung zum nächsten Prüfungstermin zulässig.
Prüfungsanforderungen
Die Prüfung umfasst gemäß § 4 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln folgende Inhalte:
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel
- die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- die Zweckbestimmung der enthaltenen Stoffe, das heißt Abgrenzung der freiverkäuflichen von den apothekenpflichtigen Arzneimitteln
- die Kenntnis der Bestandteile, Zusatz- und Füllstoffe der freiverkäuflichen Arzneimittel und einige Heilkräuter und Pflanzen (Grundkenntnisse)
- das Erkennen der Heilpflanzen sowie deren Unreinheiten und Verfälschungen
- Angaben zur Haltbarkeit und Lagerfähigkeit von freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Darreichungsformen, Haftung für Arzneimittelschäden, die wichtigsten Drogen