Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse

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Die IHK Niederbayern informiert Sie über die Einstufung und Bewertung eines im Ausland abgeschlossenen Studiums durch die ZAB in Bonn.

Sie haben im Ausland ein Studium abgeschlossen und möchten wissen, wie dieses in Deutschland eingestuft wird? Die Datenbank "anabin" hilft interessierten Personen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzuordnen und stellt weitere Informationen zu den ausländischen Bildungsnachweisen bereit.

Sie möchten Ihr ausländisches Studium bewerten lassen?

Für die Bewertung eines ausländischen Hochschulabschlusses (ausgenommen reglementierte Berufe wie etwa Rechtsanwalt, Steuerberater, Krankenschwester, Physiotherapeut, Arzt) ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) in Bonn zuständig. Die Bewertung ist ein offizielles Dokument der ZAB, mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwednungsmöglichkeiten bescheinigt werden.

Für die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.

Sie möchten in Deutschland weiter studieren und wissen, ob einzelne Prüfungsleistungen angerechnet werden?

Für die Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen und die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sind die deutschen Hochschulen zuständig.

Artikelnr: 239578

Lisa Abiatar

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Telefon: 0851 507-481
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