Förderprogramm WIPANO

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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die neue Richtlinie zum Förderprogramm Wipano veröffentlicht. Wipano fördert den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen.

Gegenstand der Förderung:
Das Programm unterstützt zum einen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Nutzung ihres kreativen Potenzial durch das Sichern und Nutzen von geistigem Eigentum. Zum anderen fördert es die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards. Des Weiteren werden KMU darin unterstützt, in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in entsprechenden nationalen und internationalen Gremien mitzuarbeiten.

"Patentierung - Unternehmen":
Der Programmteil fördert KMU, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte z.B. Patente, sichern und verwerten wollen - oder deren letzte Schutzrechtsanmeldung mind. drei Jahre zurück liegt.

  • Maximale Projektlaufzeit: 24 Monate
  • Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
  • Höhe der Zuwendung pro Vorhaben: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, die auf 32.000 EUR begrenzt sind; der maximale Zuschuss beträgt somit 16.000 EUR

"Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung":
Der Programmteil unterstützt Unternehmen und öffentliche Forschungseinrichtungen in Kooperationsprojekten, um neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards zu überführen.

  • Projektlaufzeit in der Regel 24 Monate
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: maximale Förderung bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben/ Kosten
  • Unternehmen: maximale Förderung bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten

"Normung - Unternehmen":
Dieser Programmteil unterstützt KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich an nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen.

  • Projektlaufzeit: maximal 36 Monate
    Die Zuwendung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 70 Prozent), die Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fördersumme: maximal 45.000 Euro

Weitere detailierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Artikelnr: 235254

Wolfgang Luka

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