Green Deal

adobestock_6
© Adobe Stock

Der „grüne Deal“ – ein Mega-Projekt zur Umgestaltung des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der EU. Aber was genau steckt dahinter und auf was müssen sich Unternehmen einstellen?

Vom Chemikalienrecht über die Vorgaben zu Energieeinsparung und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen bis hin zu Sorgfaltsplichten in der Lieferkette und der Finanzierung von Investitionsvorhaben – der Green Deal betrifft die unternehmerischen Tätigkeiten in einer Vielzahl an Bereichen. Hier informieren wir Sie über die Hintergründe, Ziele und Gesetzesinitiativen des Green Deal sowie den Stand der Umsetzung und die Relevanz für Ihr Unternehmen.

Was hat der Green Deal mit meinem Unternehmen zu tun?

Ziel des klima- und umweltpolitischen Programms im Rahmen des Green Deal ist es, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenverbund weltweit umzubauen. Treibhausgas- sowie Schadstoffemissionen sollen auf nahezu Null reduziert werden. Die Kreislaufwirtschaft soll beispielsweise durch die Entwicklung von Märkten für Sekundärrohstoffe und Vorgaben zur Produktgestaltung vorangebracht werden. All diese Ziele gehen mit mindestens mittelbaren Auswirkungen auf die Unternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten einher.

Aktueller Stand der mehr als 50 Green-Deal-Initiativen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft:

Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Gesetzesinitiativen und neuen Vorgaben sind ambitioniert und zahlreich. Sie gehen mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher.

Die IHK-Organisation stellt Ihnen einen Überblick zum Stand und den wirtschaftlichen Auswirkungen der über 50 Initiativen der EU-Kommission im Rahmen des Green Deal zur Verfügung. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick!

Klimaziel: FitFor55-Paket

Ein zentrales Ziel des Green Deal ist das Erreichen der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050. Es bleiben also noch etwas weniger als drei Jahrzehnte, bis in allen Wirtschafts- und Lebensbereichen nur noch ein kleiner Rest an Emissionen ausgestoßen werden darf. Als Zwischenschritt sollen die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.

Um die EU "fit" für dieses Ziel zu machen, hat die Kommission ein Paket an verschiedenen Gesetzesinitiativen auf den Weg gebracht, die sich parallel in Verhandlung befinden.

Die zentralen Vorhaben des sogenannten "FitFor55-Pakets" sind die Neuordnung des europäischen Emissionshandels (EU ETS), einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, die Überarbeitung der Energieeffizienz- und der Erneuerbaren-Richtlinie, eine Verschärfung der CO2-Flottengrenzwerte und ein Vorschlag zur stärkeren Harmonisierung der Energiesteuern.

Alle Beschlüsse der EU-Kommission im Zusammenhang mit dem "FitFor55-Paket" finden Sie hier.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat die wichtigsten Vorhaben des Paketes sowie deren Bedeutung für die deutsche Wirtschaft in einer Übersicht zusammengefasst. Diese finden Sie hier.

Treibhausgase: Bepreisung und Handel

Seit gut 15 Jahren wird der Treibhausgasausstoß der EU-Energiewirtschaft und energieintensiven Industrie über einen Emissionshandel (ETS) reguliert. Im Rahmen des Green Deal soll dieser erneut reformiert und ein zusätzlicher Handel für die Sektoren Verkehr und Gebäude etabliert werden.

Um EU-Unternehmen angesichts steigender CO2-Preise und international unterschiedlicher Klimaschutzambitionen wettbewerbsfähig zu halten, wurde ab dem 01.10.2023 ein Preisausgleichsmechanismus bei Importen in die EU geplant: der sog. CO2-Grenzausgleich (CBAM) eingeführt.

Energie: Effizienzsteigerung und Ausbau Erneuerbarer Energien

Der Green Deal definiert die Stärkung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien als zentrale Bausteine auf dem Weg zu einem klimaneutralen Europa.

Geltende Energieeffizienz- und Ausbauziele werden überarbeitet bzw. erweitert, z. B. um Ziele für den Einsatz von Treibstoffen nicht-biogenen Ursprungs. Ein EU-System für Herkunftsnachweise für grünen Strom sowie neue Kriterien für verpflichtende Energie-Audits und -Managementsysteme sind in Arbeit.

Unternehmen sollten schon heute die nötigen Schritte einleiten, um fit für eine energie- und klimaschonende Zukunft zu werden.

Umwelt: Kreislaufwirtschaft und Null-Schadstoff-Ambition

Mit dem Green Deal geht eine umfassende Reform der EU-Umweltpolitik einher. Aktionspläne für Kreislaufwirtschaft sowie "Null-Schadstoffe" und die Chemikalienstrategie wurden bereits vorgelegt.

Konkrete Ausgestaltung könnten u. a. die Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinien inkl. geltender Qualitätsparameter bedeuten, genauso wie Regulierungen von Wasserschadstoffen oder die Anpassung von EU-Chemikalien-Verordnungen (CLP und REACH). Ebenso sind der Umgang mit Kunststoffen, Altfahrzeugen und die Reparierbarkeit von Produkten wichtige Themen.

Finanzen: Sustainable Finance

Der „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums” ist Teil des Green Deal und misst dem Finanzsektor eine entscheidende Rolle bei der Erreichung der EU-Klima- und Umweltziele bei.

Eine Maßnahme des Aktionsplans ist die sog. Taxonomie-Verordnung, welche nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten auf Basis bestimmter Kriterien definiert. Diese sollen fortan bei der Bereitstellung von Finanzmitteln für Investitionen zur Anwendung kommen. Damit gehen weitreichende Offenlegungspflichten für die Wirtschaft einher.

Nachhaltigkeit: CSR-Berichtspflicht und Lieferkettengesetz

Ein Baustein des Green Deal ist eine weitreichende Änderung der nicht finanziellen ‎Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive, NFRD), umbenannt in Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD).‎ Nach der CSRD werden wesentlich mehr Unternehmen als bisher zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet und es werden Berichtsinhalte durch einen EU-Standard vereinheitlicht.

Zusätzlich befindet sich ein EU-Lieferkettengesetz in Arbeit. Es soll Rechenschafts- und Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte, Umwelt und gute Regierungsführung festlegen. Auch KMU, die börsennotiert oder in Hochrisikosektoren tätig sind, sollen unter die Pflichten fallen.

Nachhaltigkeitsberichtserstattung (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen. Die CSRD verpflichtetet zukünftig mehr Unternehmen als bisher zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht. Die Berichtsinhalte werden zudem über verbindliche EU-Nachhaltigkeitsberichtstandards vorgegeben.

Detaillierte Informationen zu diesem Thema haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengetragen.

Artikelnr: 235038

Martin Nätscher

Kontakt

Telefon: 0851 507-271
E-Mail schreiben