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Lieferkettengesetze

Das Deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist bereits in Kraft - bald kommt auch die EU-Lieferkettenrichtlinie hinzu.

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EU-Lieferkettenrichtlinie: Das kommt auf die Unternehmen zu

Trotz Enthaltung Deutschlands wurde die EU-Lieferkettenrichtlinie verabschiedet. Das haben die Ständigen EU-Vertreter in ihrer Ausschuss-Sitzung Mitte März beschlossen. “Auch leicht abgespeckt bleibt die EU-Lieferkettenrichtlinie wenig praxistauglich und wird viel Bürokratie mit sich bringen", sagte DIHK-Präsident Peter Adrian in einer Medien-Reaktion.

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Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Das LKSG ist am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern und ihre Lieferanten in Kraft getreten, ab dem 1. Januar 2024 dann für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern und ihre Lieferanten.

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