Informationen zum Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)
Das Gesetz hat die nachhaltigere Bewirtschaftung von Kunststoffen entlang der Wertschöpfungskette, die Bekämpfung der Umwelt-Vermüllung sowie die Förderung der Sauberkeit des öffentlichen Raums zum Ziel. Das Gesetz ist am 15.05.2023 in Kraft getreten. Die Abgabe- und Registrierungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2024.
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