Verabschiedung der EU-Batterieverordnung
Der EU-Ministerrat hat die neue EU-Batterieverordnung entsprechend den Änderungsvorschlägen des Europäischen Parlaments verabschiedet. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgeschlossen.
Die Verordnung wurde am 17.07.2023 verabschiedet und tritt mit einer 6-monatigen Vorlaufzeit am 18.02.2024 in Kraft. Für einige Regelungen sind Übergangsfristen vorgesehen, die von einem Monat bis hin zu mehreren Jahren reichen.
- Mit der direkt anwendbaren Verordnung muss nun der CO2-Fußabdruck von Batterien für Elektrofahrzeuge und wiederaufladbaren Industriebatterien angegeben werden. Anschließend wird die EU Leistungsklassen und Grenzwerte für diese Batterien einführen.
- Ab 2031 müssen bei der Herstellung neuer Batterien für Elektrofahrzeuge und Industriebatterien eine Mindestmenge an recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel verwendet werden.
- Die Verordnung schreibt außerdem Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistung von Industriebatterien, Batterien für leichte Transportmittel (LV-Batterien, z.B. in E-Bikes) und Allzweck-Gerätebatterien vor.
- Der neue digitale Batteriepass soll zentrale Produktinformationen über den gesamten Lebenszyklus von Traktions- und Industriebatterien an einer Stelle sammeln und digital zur Verfügung stellen.
- Die Batterieverordnung definiert auch ökologische und soziale Sorgfaltspflichten für vier wichtige Batterierohstoffe (Lithium, Kobalt, Nickel, Graphit). Unternehmen, die Batterien erstmals in den europäischen Markt importieren, müssen künftig sicherstellen, dass in der gesamten Lieferkette der für Batterien verwendeten Rohstoffe hohe ökologische und soziale Standards eingehalten werden.
- Auch die Austauschbarkeit von Gerätebatterien und Batterien für leichte Transportmittel wird geregelt.
- Überarbeitet wurden auch die Bestimmungen zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien. Insbesondere werden ehrgeizige Ziele für die Sammlung und das Recycling festgelegt.
DIN und DKE bieten Unternehmen Anleitung zur Umsetzung des Batteriepasses
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) haben im Februar 2025 mit der DIN DKE SPEC 99100 einen kostenfrei zugänglichen Standard veröffentlicht, der Unternehmen beim Erfüllen der Vorgaben unterstützen soll. Die Spezifikation legt Anforderungen an die Datenattribute fest, die im digitalen Batteriepass enthalten sein sollten. Diese umfassen sowohl gesetzlich verpflichtende als auch freiwillige Angaben, unter anderem zu den Aspekten allgemeine Batterie- und Herstellerinformationen, Materialzusammensetzung, Leistung und Haltbarkeit, Arbeitsbedingungen in der Rohstoffgewinnung und CO2-Fußabdruck. Die DIN DKE SPEC 99100 soll den Inverkehrbringern von Batterien als Wegweiser dienen , um die erforderlichen Daten für den künftigen Batteriepass zu ermitteln.